Deutsches Zentralinstitut
für soziale Fragen (DZI)
Werbe- und Verwaltungsausgaben
Spenden sammelnder Organisationen
1. Einleitung und Problemstellung 1 1. Einleitung und Spendenorganisationen an. Die wesentliche
1.1 Einleitung 1 inhaltliche Änderung gegenüber der vorheri-
Problemstellung
1.2 Werbe- und Verwaltungsausgaben gen Fassung ist die Einbeziehung der Ausga-
notwendig und sinnvoll 1 1.1 Einleitung ben für Projektbegleitung in die Projektausga-
1.3 Probleme beim Vergleich von Prozentsätzen 2 Die Höhe der Werbe- und Verwaltungsausga- ben. Sie waren vom DZI bislang als,,Projektne-
ben ist für Spenderinnen und Spender, Spon- benkosten"bezeichnet und den Verwaltungs-
2. Definitionen 3 soren, Zuwendungsgeber, Medien und Öffent- kosten im weiteren Sinne zugeordnet worden.
2.1 Projektausgaben 3 lichkeit sowie Spendenorganisationen eine
2.1.1 Projektförderung 3 wichtige Orientierungsgröße. Die an diesen Im Sinne bestmöglicher Transparenz ist das
2.1.2 Projektbegleitung 3 Indikator geknüpften Erwartungen sind aller- DZI bestrebt, insbesondere bei den mit dem
2.1.3 Kampagnen-, Bildungs- und Aufklärungsarbeit 3 dings unterschiedlich. In der Regel soll die Spenden-Siegel ausgezeichneten Organisa-
2.2 Werbe- und Verwaltungsausgaben 3 Antwort auf zwei Fragen geliefert werden: tionen darauf hinzuwirken, dass sie in ihrer
2.2.1 Ausgaben für Werbung und allgemeine Öffentlichkeitsarbeit 3 Welcher Anteil der Spende kommt bei den Finanzberichterstattung die Werbe- und Ver-
2.2.2 Verwaltungsausgaben 3 Bedürftigen bzw. in den Projekten an? waltungsausgaben gemäß der hier dargestell-
Wie effizient arbeitet die Organisation? ten Abgrenzung ausweisen (vgl. Abschnitt 6).
3. Anwendungserläuterungen 4
3.1 Ideeller Bereich 4 Beiden Blickwinkeln trägt die vom DZI prakti- 1.2 Werbe- und Verwaltungsausgaben
3.1.1 Ausgaben der Geschäftsstelle 4 zierte Abgrenzung der Werbe- und Verwal- notwendig und sinnvoll
3.1.2 Ausgaben der Leitungsebene 4 tungsausgaben Rechnung. Das DZI ermittelt Zur Versachlichung der Diskussion über die oft
3.1.3 Sachspenden 4 den Anteil der Werbe- und Verwaltungsausga- als negativ empfundenen Werbe- und Verwal-
3.1.4 Ehrenamtliche Arbeit 4 ben an den Gesamtausgaben. Der vom DZI als tungsausgaben und die ihnen eingeräumte Be-
3.1.5 Rücklagen 4 maximal vertretbar erachtete Anteil beträgt deutung sei auf folgende Aspekte hingewiesen:
3.1.6 Rechtlich unselbständige Untergliederungen 5 35%. Das genaue Berechnungsergebnis veröf-
3.1.7 Kampagnen-, Bildungs- und Aufklärungsarbeit in Werbung fentlicht das DZI wegen der eingeschränkten Werbe- und Verwaltungsausgaben sind im
und allgemeiner Öffentlichkeitsarbeit 5 Vergleichbarkeit der Prozentsätze nicht (siehe Grundsatz notwendige und sinnvolle Ausga-
3.1.8 Werbung und Verwaltung als Satzungszweck 5 hierzu Abschnitt 1.3). Sofern Werbe- und Ver- ben. Sie bewirken Spenden. Sie organisieren
3.1.9 Zweckgebundene Spenden und Zuwendungen für Werbung waltungsausgaben nachweislich durch zweck- die Mittelverwendung. Sie ermöglichen Re-
und Verwaltung 5 gebundene Mittel finanziert werden, berech- chenschaft.
3.2 Zweckbetrieb 5 net das DZI die Kosten dennoch, weist in sei-
3.3 Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 5 nen Auskünften aber auf die Sonderfinanzie- Nicht nur eine ausufernde, sondern auch ei-
3.4 Vermögensverwaltung 6 rung hin. Unabhängig vom ermittelten Anteil ne zu eng konzipierte Verwaltung ist proble-
3.5 Einbeziehung der Ausgaben anderer Organisationen 6 der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den matisch. Entscheidend ist die sachliche Ange-
3.5.1 Mutterorganisation, Zentrale etc. 6 Gesamtausgaben behält sich das DZI in Aus- messenheit der Verwaltung.
3.5.2 Geberorganisationen 6 nahmefällen eine gesonderte Einschätzung der
3.5.3 Kapitalausstattung nahestehender Organisationen 6 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in einzelnen Spenden sammelnde Organisationen sollten
Ausgabenbereichen einer Organisation vor. nicht die Illusion nähren, sie kämen ohne Wer-
4. Hinweise zur Ausgabenmatrix 7 bung und Verwaltung aus. Unabhängig von
4.1 Kostenarten versus Kostenstellen 7 Das DZI hat seine Abgrenzung der Werbe- und der Finanzierung gilt: Jede Spendenorganisa-
4.2 Aufwand versus Ausgaben 7 Verwaltungsausgaben Spenden sammelnder tion wirbt um Spenden. Jede Organisation
4.3 Bedeutung der Symbole 7 Organisationen erstmals im Jahr 1996 schrift- muss Mittel verwalten.
lich vorgelegt. Die hier präsentierte Überarbei-
5. Ausgabenmatrix 8 tung wurde im Zeitraum 2004/2005 in einem Die Höhe der Werbe- und Verwaltungsaus-
gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für gaben ist ein Beurteilungskriterium unter an-
6. Empfehlungen zur Finanzberichterstattung Controlling in der Sozialwirtschaft und in NPO deren. Darüber hinaus ist vor allem die Wir-
in Jahresberichten 18 e.V. (DGCS), Remagen, eingerichteten Arbeits- kung der Arbeit einer Organisation von Bedeu-
kreis vorgenommen. Diesem gehörten neben tung (Sinnhaftigkeit, Effektivität und Nachhal-
dem DZI und der DGCS Vertreter von zehn tigkeit der Projektausgaben).
1
1.3 Probleme beim Vergleich Spendenorganisationen werben unter unter- 2. Definitionen abgrenzung von den Ausgaben für Werbung
von Prozentsätzen schiedlichen Bedingungen und für verschiede- und allgemeine Öffentlichkeitsarbeit unter-
Spendenorganisationen arbeiten unter ver- ne Zwecke. So lassen sich Spenden beispiels- Das DZI ermittelt den Anteil der Werbe- und schieden werden zu können. Die vermittelten
schiedenen Rahmenbedingungen, haben unter- weise bei Katastrophenfällen, die stark von den Verwaltungsausgaben an den Gesamtausga- Inhalte müssen dabei über allgemeine Öffent-
schiedliche Strukturen und verfolgen ganz indi- Medien aufgegriffen werden, leichter erzielen ben als einen Indikator für die Sparsamkeit lichkeitsarbeit hinausgehen.
viduelle Zwecke. Dies hat zum Teil erheblichen als bei weniger beachteten strukturellen Not- und Wirtschaftlichkeit einer Spenden sam-
Einfluss auf die jeweiligen Anteile der Werbe- situationen (z.B. Aids-Problematik). Auch bei melnden Organisation. Der vom DZI als maxi- 2.2 Werbe- und Verwaltungsausgaben
und Verwaltungsausgaben. Bei deren Vergleich der Verwendung von Spenden gibt es wichtige mal vertretbar erachtete Anteil beträgt 35%. Werbe- und Verwaltungsausgaben sind alle
sollten deshalb folgende Aspekte Beachtung Unterschiede (z.B. Mittelweiterleitung an Part- Einen darüber liegenden Prozentsatz wertet Ausgaben, die mittelbar der Erfüllung der sat-
finden: ner versus eigene Projektdurchführung, unter- das DZI als,,nicht vertretbar". Unterhalb der zungsgemäßen Zwecke dienen.
schiedliche Bedingungen in den Projektländern). Höchstgrenze verwendet das DZI in den von
Spendenorganisationen erhalten Werbe- und ihm veröffentlichten Auskünften folgende 2.2.1 Ausgaben für Werbung und
Verwaltungsleistungen häufig unentgeltlich Trotz der verschiedenen Ausrichtungen, Struk- Einstufungen: unter 10%,,niedrig", 10% bis allgemeine Öffentlichkeitsarbeit
(z.B. Internetauftritt, Werbematerial, ehrenamt- turen und Rahmenbedingungen ist das DZI unter 20%,,angemessen", 20% bis 35%,,ver- Die Ausgaben für Werbung umfassen die Aus-
liche Erledigung der Verwaltung, Bereitstellung gleichwohl der Auffassung, dass die hier prä- tretbar". gaben zur Beschaffung insbesondere von Geld-
von Räumen). Dies hat Einfluss auf die Aus- sentierte Konzeption eine gute Grundlage ist, spenden, Sachspenden, Mitgliedsbeiträgen,
sagekraft des ,,Anteils der Werbe- und Verwal- die Wirtschaftlichkeit von Spendenorganisatio- 2.1 Projektausgaben Fördermitgliedsbeiträgen, Bußgeldern, Erb-
tungsausgaben an den Gesamtausgaben"als nen einzuschätzen und diejenigen Organisatio- Die Projektausgaben dienen unmittelbar der schaften, Nachlässen, Schenkungen, öffentli-
objektivem Effizienzmaßstab, denn unentgelt- nen zu erkennen, deren Werbe- und Verwal- Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke. chen Mitteln sowie Zuwendungen von anderen
liche Leistungen fließen in der Regel nicht in tungsausgaben unvertretbar hoch sind. Organisationen und Unternehmen. Zur allge-
das Rechenwerk einer Organisation ein (vgl. 2.1.1 Projektförderung meinen Öffentlichkeitsarbeit zählen insbeson-
Abschnitt 3.1.3). In manchen Fällen sind die Die Ausgaben für Projektförderung umfassen dere die Ausgaben für Selbstdarstellung,
unentgeltlichen Leistungen von geringer quan- neben den unmittelbar satzungsgemäßen Aus- Imagearbeit, Kurzinformationen über Notlagen
titativer Bedeutung, in anderen Fällen wird die gaben für Projekte, Programme, Dienstleistun- und geplante Maßnahmen, Projektberichter-
Werbung und Verwaltung vollständig durch gen und Einrichtungen (einschließlich projekt- stattung und Rechenschaftslegung.
Dritte übernommen (z.B. durch den Verlag eines interner Verwaltung) auch entsprechende Aus-
Zeitungshilfswerkes). Dies kann im Extremfall gaben für Projekt- und Koordinationsbüros 2.2.2 Verwaltungsausgaben
zu einem berechneten Werbe- und Verwaltungs- sowie für die satzungsgemäße Unterstützung Verwaltungsausgaben beziehen sich in erster
kostenanteil von 0% führen, obwohl tatsäch- anderer Organisationen und Projektträger. Linie auf die Organisation als Ganze und ge-
lich (gespendete) Werbe- und Verwaltungsaus- währleisten die Grundfunktionen der betriebli-
gaben anfallen, die sogar unvertretbar hoch 2.1.2 Projektbegleitung chen Organisation und des betrieblichen Ab-
sein können. Dieser Effekt spielt allerdings keine Die Projektbegleitung beinhaltet neben der laufs. Die hauptsächlichen Bereiche sind Lei-
Rolle bei der Beantwortung der Frage, was von Betreuung der Projekte die der Projektförde- tungs- und Aufsichtsgremien, Finanz- und
der Spende in den Projekten ankommt. rung vor- und nachgelagerten Tätigkeiten bei Rechnungswesen sowie Personalverwaltung
der betreffenden Organisation. Darunter fallen und Organisation.
Selbst wenn man sich auf die Frage ,,Was vor allem die Vorbereitung und Auswahl ge-
kommt von der Spende an?" beschränkt, kann eigneter Projekte, die Prüfung von Unterstüt-
der Werbe- und Verwaltungskostenanteil nur zungsanträgen, das Controlling, die Revision
dann zutreffend Antwort geben, wenn sich eine und die Evaluierung der Projekte.
Organisation ausschließlich durch Spenden
finanziert. Andere Einnahmearten (z.B. öffent- 2.1.3 Kampagnen-, Bildungs- und
liche Zuwendungen) sind unter Umständen mit Aufklärungsarbeit
deutlich niedrigeren Werbe- und Verwaltungs- Kampagnen-, Bildungs- und Aufklärungsarbeit
ausgaben verbunden, so dass sie den Gesamt- bezweckt die Schaffung von öffentlicher Auf-
anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben merksamkeit und öffentlichem Bewusstsein
umso stärker senken, je größer ihr Anteil an der und muss in der Satzung als eigenständiger
Gesamtfinanzierung ist. Zweck verankert sein, um bei der Ausgaben-
2 3
3. Anwendungserläuterungen tungszwecke genutzt wird). Sofern Sachspenden re Mittel angesammelt werden müssen (etwa Ausgaben werden unabhängig davon, ob sie in
an Dritte (etwa Projektpartner oder Bedürftige) ein größeres Bauvorhaben). Dabei muss die der Satzung als Zweck verankert sind, als Wer-
3.1 Ideeller Bereich weitergegeben oder im Rahmen der Projekte Rücklagenzuführung einen Großteil der Ge- bung und Verwaltung eingestuft. Dies gilt auch
3.1.1 Ausgaben der Geschäftsstelle eingesetzt werden, werden sie entsprechend samtausgaben ausmachen, wobei Projektvor- für entsprechende Verbandsleistungen von
In der Geschäftsstelle können neben Werbe- zugeordnet (beispielsweise Verteilung in Flücht- haben, Finanzierungsplan und Realisierungs- Bundesverbänden.
und Verwaltungsausgaben auch Projektaus- lingscamps, kostenloser Druck von Bildungsma- zeitrahmen darzulegen sowie im Rechenwerk
gaben anfallen (z.B. für die Verwaltung eines terial, Spende eines Fahrzeugs oder Computers die Entwicklung der entsprechenden zweckge- 3.1.9 Zweckgebundene Spenden sowie
eigenen Kinderdorfes, für Beratungsleistungen, für die Projektförderung). bundenen Rücklagen und die späteren zuge- Zuwendungen für Werbung und Verwaltung
für die Prüfung von Unterstützungsanträgen hörigen Ausgaben bzw. Abschreibungen im Ein- In die Berechnung der Werbe- und Verwaltungs-
oder für Kampagnen-, Bildungs- und Aufklä- Die Ausgaben im Rahmen der Sammlung von zelnen zu dokumentieren sind. Bei der Auflö- ausgaben werden auch solche Ausgaben ein-
rungsarbeit). In all diesen Fällen sind bestimm- Sachspenden (z.B. Aufstellkosten für Container, sung der Rücklagen sind die Ausgaben dann bezogen, die aus etwa von Vereinsmitgliedern
te Ausgaben der Geschäftsstelle entsprechend Einsammlung und Transport) werden den Wer- zur Vermeidung von Doppelzählungen entspre- oder öffentlichen Stellen für diesen Zweck
zu gewichten bzw. zuzuordnen. beausgaben zugeordnet. Die Lagerung von chend zu kürzen. zugewendeten Mitteln finanziert werden. Eine
Sachspenden fällt unter die Verwaltungsaus- Saldierung der Werbe- und Verwaltungsausga-
3.1.2 Ausgaben der Leitungsebene gaben. Der Transport der Sachspenden zu den 3.1.6 Rechtlich unselbständige ben um derartige Spenden und Zuwendungen
Bei Organisationen mit maximal 20 Angestell- Empfängern wird demgegenüber den Projekt- Untergliederungen erfolgt nicht. Werden mindestens 50 % der
ten können die Ausgaben der Leitungsebene ausgaben zugerechnet. Die Finanzbestände und -ströme rechtlich un- Werbe- und Verwaltungsausgaben durch ent-
anteilig bei den Projektausgaben berücksich- selbständiger Untergliederungen werden im sprechend zweckgebundene Zuwendungen
tigt werden, sofern die Leitung entsprechende In der Rechnungslegung wird soweit dafür Jahresabschluss der Organisation erfasst. gedeckt, weist das DZI jedoch in seinen Aus-
operative Aufgaben zum Beispiel im Rahmen Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden künften gegenüber der Öffentlichkeit darauf
der Projektbegleitung oder der Kampagnen-, sowohl die Vereinnahmung als auch die Ver- 3.1.7 Kampagnen-, Bildungs- und hin, dass die Spenden in diesem Umfang in die
Bildungs- und Aufklärungsarbeit wahrnimmt. ausgabung der Sach- und Verzichtsspenden Aufklärungsarbeit in Werbung und Projekte fließen, sofern dies nachvollziehbar
ausgewiesen. Selbst genutzte oder noch nicht allgemeiner Öffentlichkeitsarbeit dargelegt wird.
Bei Organisationen mit mehr als 20 Angestell- verausgabte Sachspenden werden als Aktiva in In begründeten Ausnahmefällen können sat-
ten werden im Regelfall sämtliche Ausgaben der Vermögensrechnung/Bilanz berücksichtigt. zungsgemäße Informationsanteile in der Wer- 3.2 Zweckbetrieb
der Leitungsebene (Vorstand, Geschäftsführung) Bei Sachspenden, die im Jahr ihres Zugangs bung und allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit an- Ausgaben im Rahmen eines Zweckbetriebs
als Verwaltungsausgaben angesetzt. wieder veräußert werden, wird lediglich der teilig als Kampagnen-, Bildungs- und Aufklä- werden grundsätzlich in vollem Umfang den
Verkaufserlös dokumentiert. rungsarbeit berücksichtigt werden (z.B. kam- Projektausgaben zugerechnet. Es erfolgt keine
3.1.3 Sachspenden pagnenbezogene Straßenansprachen, Fachvor- Saldierung. Sofern ausnahmsweise der Zweck-
Sachspenden und gespendete Dienstleistungen 3.1.4 Ehrenamtliche Arbeit träge in Unternehmen). Die Inhalte müssen da- betrieb der Werbung und Verwaltung dient,
bzw. der Verzicht auf Entschädigungen (Ver- Der Zeitaufwand Ehrenamtlicher wird bei der bei klar über Informationen im Rahmen einer wird die Berechnung analog zum steuerpflichti-
zichtsspenden) werden als Ausgaben ange- Abgrenzung der Werbe- und Verwaltungsaus- üblichen allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit hin- gen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb vorge-
setzt, wenn dafür Zuwendungsbestätigungen gaben kalkulatorisch nicht angesetzt. Falls Auf- ausgehen. nommen.
ausgestellt werden. Darüber hinaus werden wandsentschädigungen an ehrenamtliche Mit-
Sachspenden auch dann berücksichtigt, wenn arbeiter gezahlt werden, werden sie abhängig Anteilige satzungsgemäße Kampagnen-, Bil- 3.3 Steuerpflichtiger wirtschaftlicher
sie mit kaufmännischer Vernunft bewertet wer- von der Tätigkeit der Ehrenamtlichen entweder dungs- und Aufklärungsarbeit wird im Fall von Geschäftsbetrieb
den in der Regel sind dies die fiktiven An- den Werbe- und Verwaltungsausgaben oder den Straßenansprachen nur berücksichtigt, wenn Ausgaben, die im Rahmen eines steuerpflichti-
schaffungskosten und die Angemessenheit Projektausgaben zugeordnet. die Vergütung zu mindestens 50% in Form ei- gen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes anfal-
der Bewertung von einem vereidigten Buch- nes fixen Grundhonorars erfolgt. Ausgaben im len, werden mit den erzielten Einnahmen sal-
prüfer oder Wirtschaftsprüfer bestätigt wurde. 3.1.5 Rücklagen Rahmen von Haustüransprachen werden stets diert. Ein negativer Saldo (Defizit) wird je nach
Einstellungen in die Rücklagen werden grund- den Werbeausgaben zugerechnet. sachlichem Zusammenhang den Werbe- oder
Sach- und Verzichtsspenden, die der Organisa- sätzlich nicht als (vorweggenommene) Ausga- Verwaltungsausgaben zugerechnet. Ein Defizit
tion für Werbe- und Verwaltungszwecke zur ben erfasst. In begründeten Ausnahmefällen 3.1.8 Werbung und Verwaltung wird nur dann nicht als Ausgabe berücksichtigt,
Verfügung gestellt werden, gehören zu den kann die Rücklageneinstellung den Ausgaben als Satzungszweck wenn es durch im Rechenwerk ausgewiesene
Werbe- und Verwaltungsausgaben (z.B. Druck zugerechnet werden, beispielsweise dann, wenn Die Festschreibung von Werbung und/oder Ver- Gewinnvorträge dieses wirtschaftlichen Ge-
von Werbematerial, Gestaltung des Internetauf- es sich um ein außergewöhnliches Projekt han- waltung als Satzungszweck führt nicht zu einer schäftsbetriebes ausgeglichen wird.
tritts, Spende eines Computers, der für Verwal- delt, für dessen Realisierung über mehrere Jah- Einstufung als Projektausgaben. Entsprechende
4 5
3.4 Vermögensverwaltung pfängerorganisation anteilig nach Maßgabe 4. Hinweise zur Ausgabenmatrix sation erläutert. Das,,S"wurde in der Ausga-
Aufwendungen der Vermögensverwaltung wer- des Anteils der Zuwendung an den gesamten benmatrix jeweils exemplarisch in die Spalte
den mit den Erträgen der Vermögensverwaltung Projektausgaben der Geberorganisation hin- 4.1 Kostenarten versus Kostenstellen gesetzt, die für die Zuordnung in der Mehrzahl
saldiert, so dass lediglich das Ergebnis der Ver- zugerechnet. Das Rechenwerk der Geberorga- In der nachfolgenden Ausgabenmatrix werden der Fälle zutreffend sein dürfte.
mögensverwaltung erfasst wird. Ein negativer nisation wird vorgelegt. einzelne Kostenarten bzw. Kostenstellen den
Saldo (Defizit) wird den Werbeausgaben zuge- Bereichen Werbung, Verwaltung, satzungsge- G: Bei einem,,G"kann zur Verfahrensverein-
rechnet, da die Vermögensverwaltung letztend- 3.5.3 Kapitalausstattung nahestehender mäße Kampagnen-, Bildungs- und Aufklärungs- fachung und mit entsprechender Begründung
lich dem Zweck der Mittelbeschaffung dient. Organisationen arbeit, Projektförderung und Projektbegleitung zwischen den Bereichen,,Werbung und allge-
Die Übertragung von Vermögen oder anderen zugeordnet. Da in der linken Spalte der Matrix meine Öffentlichkeitsarbeit"sowie ,,satzungs-
3.5 Einbeziehung der Ausgaben Mitteln auf eine nahestehende Organisation sowohl Kostenarten als auch Kostenstellen auf- gemäße Kampagnen-, Bildungs- und Aufklä-
anderer Organisationen wird grundsätzlich den Verwaltungsausgaben geführt sind, können Ausgaben gemäß Matrix rungsarbeit"eine Gewichtung in den Abstufun-
3.5.1 Mutterorganisation, Zentrale etc. zugeordnet, wobei die Übertragung von Ver- in verschiedener Weise zugeordnet werden. gen 25%, 50% oder 75% erfolgen. Das,,G"er-
Sofern eine Organisation mehr als die Hälfte mögen im Rahmen der Vermögensverwaltung Wesentliches Beispiel hierfür sind die Personal- scheint wiederum exemplarisch jeweils in der
ihrer Projektausgaben an eine einzige andere erfolgt und somit saldiert wird (vgl. Ziffer 3.4). ausgaben. Sofern eine Organisation sämtliche Spalte, die für die Zuordnung in der Mehrzahl
Organisation zur weiteren Disposition weiter- Ein rein bilanzieller Aktiv-/Passivtausch führt zu Personalausgaben in einer Position zusammen- der Fälle zutreffend sein dürfte.
leitet, werden bei der Berechnung des Anteils keiner Berücksichtigung bei der Berechnung gefasst ausweist, ist zur Abgrenzung der Werbe-
der Werbe- und Verwaltungsausgaben zusätz- der Werbe- und Verwaltungsausgaben. In Aus- und Verwaltungsausgaben meist eine Schlüsse- Ist in einer Zeile neben einem,,X"ein Hinweis
lich die anteiligen Werbe- und Verwaltungsaus- nahmefällen wird die Kapitalausstattung den lung der Personalausgaben erforderlich, näm- auf eine Ziffer in Abschnitt 3 (Anwendungser-
gaben der zentralen Geschäftsstelle dieser Or- Projektausgaben zugeordnet (z.B. bei der Über- lich dann, wenn das Personal auch für die Pro- läuterungen) dieses Papiers vermerkt, so be-
ganisation berücksichtigt. Dazu wird zunächst tragung einer Projekteinrichtung oder eines jekte tätig ist. Bei einer anderen Organisation deutet dies, dass die entsprechenden Ausgaben
bei der Empfängerorganisation der Anteil der Biotops an eine andere Organisation). mögen die Personalausgaben schon von vorn- grundsätzlich der mit dem,,X"versehenen Spal-
Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Ge- herein bestimmten Kostenstellen zugeordnet te zugeordnet werden, in begründeten Ausnah-
samtausgaben ermittelt. In Höhe des ermittel- sein, so dass dann in der Matrix die Personal- mefällen jedoch eine Schlüsselung auf andere
ten Prozentsatzes werden dann die an die Em- ausgaben in den betreffenden Kostenstellen Bereiche erfolgen kann.
pfängerorganisation weitergeleiteten Mittel enthalten sind. Jegliche Zuordnungen und
als Werbe- bzw. Verwaltungsausgaben bei der Schlüsselungen sind zu erläutern.
Geberorganisation berücksichtigt. Das Rechen-
werk der Empfängerorganisation wird vorge- 4.2 Aufwand versus Ausgaben
legt. Sofern die Mittel von der Empfängerorga- Im Rahmen dieses Papiers wird einheitlich nur
nisation ausschließlich für Projekte eingesetzt der Begriff Ausgaben verwendet. Er ist sofern
werden oder nur ein bestimmter Prozentsatz der zu Grunde liegende Jahresabschluss kauf-
für Werbe- und Verwaltungszwecke verwendet männischer Rechnungslegung folgt im Sinne
wird, wird dies bei der Berechnung der Werbe- des Begriffs Aufwendungen zu verstehen.
und Verwaltungsausgaben der Geberorganisa-
tion entsprechend berücksichtigt. 4.3 Bedeutung der Symbole
X: Sofern ein Feld in der Matrix ausschließlich
3.5.2 Geberorganisationen mit einem,,X"versehen ist, bedeutet dies, dass
Sofern die bei der Ausgabenberechnung in die entsprechenden Ausgaben eindeutig ent-
Betracht stehende Organisation mehr als die weder nur den Werbe- und Verwaltungsausga-
Hälfte ihrer Gesamteinnahmen von einer einzi- ben oder nur den Projektausgaben zugeordnet
gen Organisation (etwa einem Förderverein, und zwischen diesen Bereichen nicht aufge-
einer Förderstiftung oder einem Hilfsbündnis) schlüsselt werden.
erhält, werden die Werbe- und Verwaltungsaus-
gaben der Geberorganisation in die Berechnung S: Ein,,S"bedeutet, dass organisationsintern
einbezogen. Und zwar werden die Werbe- und eine direkte Ausgabenzuordnung oder Schlüs-
Verwaltungsausgaben der Geberorganisation selung auf die fünf Bereiche erfolgt. Die Zuord-
den Werbe- und Verwaltungsausgaben der Em- nung bzw. Schlüsselung wird von der Organi-
6 7
5. Ausgabenmatrix
Projektausgaben Werbe- und Verwaltungsausgaben
Projektförderung Projektbegleitung Satzungsgemäße Kampagnen-, Werbung und allgemeine Verwaltung
Bildungs-, Aufklärungsarbeit Öffentlichkeitsarbeit
1. Personalausgaben Geschäftsstelle
Leitung (Vorstand, Geschäftsführung) siehe Abschnitt 3.1.2 siehe Abschnitt 3.1.2 siehe Abschnitt 3.1.2 X
Allgemeines Sekretariat X
Personalrekrutierung S
Personalverwaltung X
Hausinterne Übersetzer S
Rechtsabteilung, Hausjuristen S
Empfang X
Poststelle X
Fahrbereitschaft siehe Abschnitt 3.1.1 siehe Abschnitt 3.1.1 siehe Abschnitt 3.1.1 X
EDV-Betreuung X
Werbung und Mittelbeschaffung X
Spenderbetreuung X
Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit X
Kampagnen-, Bildungs-, Aufklärungsarbeit X
Pressesprecher/Presseabteilung G
Fach- und Projektförderung X
Projektfindung (eigene Projekte) X
Prüfung von Projekt-/Unterstützungsanträgen X
Materialbeschaffung S
Lagerhaltung, Logistik und Transport siehe Abschnitt 3.1.1 X
Sonstiges Personal S
2. Aufwandsentschädigungen
Ehrenamtliche Mitarbeiter, Arbeitskreise S
Vorstandsmitglieder X
Aufsichtsräte, Beiräte, Kuratoren etc. X
Sonstige Aufwandsentschädigungen X
Bedeutung der Symbole: X = feste Zuordnung; S = Aufteilung auf alle Bereiche möglich; G = Aufteilung auf Werbung und Kampagnenarbeit in festen Stufen möglich (siehe Abschnitt 4.3)
8 9
Projektausgaben Werbe- und Verwaltungsausgaben
Projektförderung Projektbegleitung Satzungsgemäße Kampagnen-, Werbung und allgemeine Verwaltung
Bildungs-, Aufklärungsarbeit Öffentlichkeitsarbeit
3. Raumkosten Geschäftsstelle
Miet- und Mietnebenkosten S
Reinigung S
Reparaturen und Instandhaltungen S
Abschreibungen auf Gebäude S
Sonstige Raumkosten S
4. Ausstattung Geschäftsstelle
Möbel und sonstige Raumausstattung S
Technisches Gerät (PC, Telefon, Kopierer etc.) S
Immaterielle Ausstattung (Software etc.) S
Fuhrpark, Dienstwagen S
Abschreibungen auf Geschäftsausstattung S
Geringwertige Wirtschaftsgüter S
Sonstige Geschäftsausstattung S
5. Bürokosten Geschäftsstelle
Porto S
Telekommunikation S
Büromaterial S
Sonstiger Bürobedarf S
Bankgebühren nur für Projektüberweisungen X
6. Rechnungswesen
Buchhaltung, Jahresabschluss X
Controlling, Revision (allgemein, übergreifend) X
Projektcontrolling, -revision und -evaluierung X
Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung X
7. Sonstige Ausgaben der Geschäftsstelle
Workshops, Tagungen S
Bewirtung, Gästebetreuung S
10 11
Projektausgaben Werbe- und Verwaltungsausgaben
Projektförderung Projektbegleitung Satzungsgemäße Kampagnen-, Werbung und allgemeine Verwaltung
Bildungs-, Aufklärungsarbeit Öffentlichkeitsarbeit
Kurierdienste S
Betriebliche Veranstaltungen X
Betriebliche Weiterbildung S
Spenden-Siegel-Gebühren X
Versicherungen siehe Abschnitt 3.1.1 siehe Abschnitt 3.1.1 siehe Abschnitt 3.1.1 X
Beiträge, Mitgliedschaften S
Lagerkosten von Sachspenden X
8. Drucksachen, Medien
Mailings (Werbebriefe und Beilagen) siehe Abschnitt 3.1.7 X
Anzeigen, Plakate siehe Abschnitt 3.1.7 X
Spots (TV, Radio, Kino etc.) siehe Abschnitt 3.1.7 X
Internetauftritt siehe Abschnitt 3.1.7 X
Beilagen, Einhefter in Zeitungen etc. siehe Abschnitt 3.1.7 X
Patenschaftsmaterial siehe Abschnitt 3.1.7 X
Infomaterial über Projekte, Kampagnen etc. siehe Abschnitt 3.1.7 X
Kalender siehe Abschnitt 3.1.7 X
Zuwendungsbestätigungen X
TV- und Videodokumentationen G
Broschüren zu Erbschaften, Nachlässen etc. X
Jahresberichte siehe Abschnitt 3.1.7 X
Zeitschriften, Magazine etc. G
Schul-, Lehr- und Bildungsmaterialien X
Fachpublikationen, Fachbücher X
Themenhefte, Ratgeber X
Kampagnenmaterial X
Fachgutachten, Fachstudien X
Ausstellungsmaterial G
Sonstige Drucksachen, Medien etc. siehe Abschnitt 3.1.7 X
12 13
Projektausgaben Werbe- und Verwaltungsausgaben
Projektförderung Projektbegleitung Satzungsgemäße Kampagnen-, Werbung und allgemeine Verwaltung
Bildungs-, Aufklärungsarbeit Öffentlichkeitsarbeit
9. Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit
Galaveranstaltungen X
Benefizveranstaltungen,Tombolas, Lotterien etc. siehe Abschnitt 3.2 bzw. 3.3
Haustüransprachen X
Straßenansprachen siehe Abschnitt 3.1.7 X
Telefonmarketing X
Sammlungen mit Spendendosen X
Containersammlungen etc. siehe Abschnitt 3.2 bzw. 3.3
Inhaltliche Kampagnenarbeit, Advocacy, Auf- X
klärung, Bewusstseinsschaffung, Bildungsarbeit
Spendenaufrufe innerhalb von Kampagnen etc. X
Verbandsarbeit (Serviceleistungen für Unter- G
gliederungen)
Stände auf Messen, Kirchentagen und sonstigen G
Veranstaltungen
Bußgeldwerbung X
Konzeption und Auswertung von Werbemaß- X
nahmen
Telefongebühren für Spendeneinzug etc. X
Betreuung von Großspender/innen siehe Abschnitt 3.1.7 X
Werbekooperationen mit Firmen X
Teilnahme an Spenden sammelnden Bündnissen X
Adresskauf und -miete X
Adressüberprüfungen bei Banken u.a. X
Meinungsumfragen für Werbezwecke X
Beschaffung öffentlicher Mittel X
Pressemitteilungen, Pressearbeit G
Journalistenreisen fest 50% fest 50%
Vorträge, Tagungsbeteiligung G
14 15
Projektausgaben Werbe- und Verwaltungsausgaben
Projektförderung Projektbegleitung Satzungsgemäße Kampagnen-, Werbung und allgemeine Verwaltung
Bildungs-, Aufklärungsarbeit Öffentlichkeitsarbeit
Organisation Seminare, Fachtagungen etc. X
Projektzusammenarbeit mit anderen X
Organisationen, Netzwerkarbeit
10. Ausgaben Projekte und Einrichtungen
Personalausgaben X
Sach- und sonstige Ausgaben X
11. Mittelweiterleitungen
Geldleistungen an Einzelpersonen X
Geldleistungen an Projekte X
Geldleistungen an Projektträger X
Geldleistungen an Partner-/Koordinationsbüros X
Geldleistungen an Zentralorganisationen siehe Abschnitt 3.5.1
Geldleistungen für satzungsgemäße X
Unterstützung von Organisationen
Kapitalausstattung anderer Organisationen siehe Abschnitt 3.5.3
Weitergabe von Sachspenden X
Transportkosten von Sachspenden X
12. Sonstige Ausgaben
Negativsaldo Vermögensverwaltung siehe Abschnitt 3.3
Negativsaldo steuerpfl. wirt. Geschäftsbetrieb siehe Abschnitt 3.3
Dienstleistungsspenden siehe Abschnitt 3.1.3 siehe Abschnitt 3.1.3 siehe Abschnitt 3.1.3 siehe Abschnitt 3.1.3 siehe Abschnitt 3.1.3
Selbst genutzte Sachspenden siehe Abschnitt 3.1.3 siehe Abschnitt 3.1.3 siehe Abschnitt 3.1.3 siehe Abschnitt 3.1.3 siehe Abschnitt 3.1.3
Anteilige Kosten einer Geberorganisation siehe Abschnitt 3.5.2 siehe Abschnitt 3.5.2
16 17
6. Empfehlungen zur
Finanzberichterstattung
in Jahresberichten
Bei der öffentlichen Darstellung der Einnahmen, Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausga-
Ausgaben und des Vermögens sollten zumin- ben an den Gesamtausgaben sollte als Prozent-
dest folgende Posten bzw. Rubriken ausgewie- satz nach Maßgabe der hier präsentierten Kon-
sen werden, sofern sie für die jeweilige Organi- zeption genannt werden.
sation zutreffen:
Vermögen
Einnahmen Aktiva
Geldspenden Sachanlagen
Sachspenden Finanzanlagen
Leistungsentgelte Bankguthaben und Kasse
Erbschaften, Nachlässe etc. Forderungen
Bußgelder
Zuwendungen und Zuschüsse Passiva
Zins- und Vermögenseinnahmen Vermögen/Kapital
Rücklagen
Ausgaben Rückstellungen
Projektförderung Verbindlichkeiten
Projektbegleitung
Satzungsgemäße Kampagnen-,
Bildungs- und Aufklärungsarbeit
Werbung und allgemeine
Öffentlichkeitsarbeit
Verwaltung
Stand: Juni 2006
Deutsches Zentralinstitut
für soziale Fragen (DZI)
Bernadottestraße 94
14195 Berlin
Telefon +49 (0)30/8 39 001-0
Telefax +49 (0)30/8 3147 50
Website www.dzi.de
E-Mail sozialinfo@dzi.de
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