Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der SCHROTH Safety Products GmbH
I. Allgemeines, Geltungsbereich
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung
Geschäftsbedingungen. vor.
2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit 2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder
selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Unternehmer ist ferner verpflichtet, die Vorbehaltsware für die Zeit nach dem
Gefahrübergang gegen die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Beschädigung durch Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Er ist ferner
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in verpflichtet, die Gefahr des Untergangs, des Verlustes und der Beschädigung der
Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder Vorbehaltsware auf dem Transportwege zu versichern. Bei Verlust, Untergang oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Beschädigung der Vorbehaltsware hat uns der Unternehmer unverzüglich zu
Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch informieren und uns auf Verlangen sämtliche, die Vorbehaltsware betreffende
Unternehmer. Schadensunterlagen, insbesondere Schadensgutachten, zur Verfügung zu stellen,
uns bestehende Versicherungen bekannt zu geben und uns nach seiner Wahl
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine entweder den Versicherungsschein oder aber ein vom Versicherer für unsere
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei Vorbehaltswaren ausgestellten Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen.
denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer
Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware
II. Vertragsschluss unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht
vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichtes, der 4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden. Für Druckfehler und Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht nach Ziff. V. 2, 3, 5, 7 und 8dieser
Irrtümer übernehmen wir keine Haftung. Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware 5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten
Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer
Kunden erklärt werden. zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst
einzuziehen, sobald der Unternehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht
3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Wir sind ferner nach entsprechender Vorankündigung gegenüber dem Unternehmer
verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der berechtigt, die Forderungsabtretung gegenüber dem Drittschuldner offenzulegen.
Annahmeerklärung verbunden werden.
Wird der Liefergegenstand zusammen mit einer anderen Ware, die uns nicht gehört,
4. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der weiterverkauft, so gilt die Forderung des Unternehmers gegen seine Abnehmer in
Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den Höhe des zwischen uns und dem Unternehmer vereinbarten Preises als abgetreten.
vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als
deren Wert die versichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind,
III. Lieferung um mehr als 20 % übersteigen.
1. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind keine Fixtermine, soweit nichts anderes 7. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist unzulässig.
schriftlich ausdrücklich vereinbart wurde. Mit Ausnahme von wirksam vereinbarten Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Maßnahmen durch Dritte sind wir
Fixterminen stehen die vereinbarten Lieferzeiten unter dem Vorbehalt rechtzeitiger unverzüglich zu benachrichtigen.
Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten.
8. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch die Unternehmer
2. Für die Einhaltung der Lieferzeiten ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk stets für uns vorgenommen. Insoweit gelten wir als Hersteller gemäß § 950 BGB. Bei
maßgebend. Wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen, uns nicht gehörenden
werden kann, gelten die Lieferzeiten mit der Meldung der Versandbereitschaft als Waren durch den Unternehmer steht uns das Miteigentum an der neuen Ware im
eingehalten. Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zum
Rechnungswert der anderen verarbeiteten Ware zu. Für die durch die Verarbeitung,
3. Ereignisse höherer Gewalt: Arbeitskampfmaßnahmen, behördlicher Maßnahmen Verbindung bzw. Vermischung entstehenden Sachen, an denen wir Voll- oder
sowie sonstigen unverschuldete Betriebsstörungen, die die Erfüllung unserer Miteigentum erwerben, gelten im übrigen die Regelungen für Vorbehaltsware soweit
Verpflichtung behindern, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der sie sich auf Unternehmer beziehen- sinngemäß.
Behinderung und einer angemessenen (maximal 14 Werktage andauernden)
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag
zurückzutreten. Der Kunde kann von uns unter angemessener Fristsetzung die VI. Gefahrübergang
Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern
wollen. Erklären wir uns innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist nicht, so kann der 1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
Kunde zurücktreten. Ist ein Fixgeschäft vereinbart, so bleiben die gesetzlichen zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit
Rücktrittsrechte des Kunden von den vorstehenden Regelungen unberührt. der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
4. Befinden wir uns in Lieferverzug und will der Kunde vom Vertrag zurücktreten, so hat
er uns eine angemessene Frist zur Leistung von mindestens 2 Wochen zu setzen, es 2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
sei denn, die Fristsetzung ist nach dem Gesetz entbehrlich. zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst
mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
5. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versandkosten trägt der Kunde.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
6. Bei Lieferung ab auswärtigem Lager wird die Fracht ab Lager berechnet.
7. Bei Bahnversand wird Rollgeld bzw. Flächenfracht von der Fabrik zum VII. Gewährleistung
Stückgutbahnhof nicht berechnet.
1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer
Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8. Lieferungen ab einem Auftragswert von mindestens 600 erfolgen innerhalb
Deutschlands frei Haus.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art
9. Die Ware ist unversichert zu versenden, wenn nichts anderes vereinbart ist.
der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile
10. Wenn, infolge des Verschuldens des Kunden, die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt,
für den Verbraucher bleibt.
so steht uns nach unserer Wahl das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist von 10
Tagen entweder eine Rückstandrechnung auszustellen oder vom Vertrag
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl
zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere
IV. Mindestbestellwert bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Der Mindestbestellwert pro Lieferung beträgt 76,70 Euro. Im Falle eines geringeren 4. Unternehmer müssen uns offensichtlich Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen
Bestellwertes berechnen wir 10,- Euro als Mindermengenzuschlag. ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristsetzung genügt die
rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt
V. Eigentumsvorbehalt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
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SCHROTH Safety Products GmbH AGB, Nr.:05/1367
Gültig ab Januar 2008
Verborgene Mängel sind uns in Textform und unverzüglich nach Entdeckung,
spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach der Entdeckung 10. Blockaufträge sind jedoch zulässig. Diese können in den
anzuzeigen. Durchführungsbestimmungen geregelt werden.
5. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu 11. Umdispositionen im Rahmen des erteilten Auftrages sind nur in beiderseitigem
dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Einverständnis zulässig. Das Nähere kann in Durchführungsbestimmungen geregelt
Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang werden.
der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen
die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung. Dies gilt nicht bei
Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des X. Exportkontrolle
Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende
Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine 1. Beabsichtigt der Kunde die (Wieder-) Ausfuhr von Waren, verpflichtet er sich uns
Kaufentscheidung die Beweislast. gegenüber, die hierzu erforderlichen Genehmigungen einzuholen und bei der
(Wieder-) Ausfuhr die geltenden Bestimmungen zu beachten, insbesondere die
6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Bestimmungen des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der deutschen
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Außenwirtschaftsverordnung (AWV) oder des österreichischen
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) sowie die EG-Dual-Use Verordnung sowie
gegebenenfalls weitere Bestimmungen, wie z.B. die US-Ausfuhrbestimmungen. Die
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die (Wieder-) Ausfuhr von Waren, sei es in der dem Kunden verkauften Form oder als
Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt Bestandteil eines neuen Produktes, die gegen die vorstehende Regelung verstößt,
sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt ist nicht gestattet.
nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursache haben.
2. Der Kunde verpflichtet sich uns gegenüber, sich eigenständig über die jeweils
7. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. gültigen Bestimmungen und Verordnungen zu informieren. Unabhängig davon, ob
Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. der Kunde uns den endgültigen Bestimmungsort der Waren mitteilt, obliegt es dem
Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils
8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er Waren exportiert. Wir
einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der haben insoweit keine Auskunfts-, Beratungs- oder Mitwirkungspflicht.
Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
3. Ist der Kunde im Besitz einer Ausfuhrgenehmigung, die eine unserer Waren bzw.
9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien unsere Ware als Bestandteil eines neuen Produktes betrifft, verpflichtet sich der
bleiben hiervon unberührt. Kunde, uns unverzüglich zu benachrichtigen, sollten sich Umstände ändern, die
Einfluss auf die Ausfuhrgenehmigung haben. Der Kunde verpflichtet sich, uns
unverzüglich zu benachrichtigen, sofern der Gebrauch, Verkauf, Import oder Export
VIII. Haftungsbeschränkungen von unseren Waren Gegenstand von Ausfuhrbeschränkungen ist oder ihm
gegenüber Ausfuhrerleichterungen versagt, ausgesetzt oder entzogen werden.
1. Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder
fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen 4. Der Kunde wird uns unverzüglich benachrichtigen, falls er auf der ,,Denied Parties
und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher List" des amerikanischen Bureau of Industry and Security oder einer vergleichbaren
Nebenverpflichtungen insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liste steht. Dient diese Tätigkeit des Kunden (auch) militärischen Zwecken,
Liefergegenstandes- vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so verpflichtet sich der Kunde uns gegenüber, ein wirksames Export-/Import Compliance
gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen der Programm im Sinne der ITAR-Bestimmungen (International Traffic in Arms
Abschnitte VI und VII entsprechend. Regulations) zu unterhalten und sich bei der amerikanischen United States Office of
Defense Trade Controls registrieren zu lassen, es sei denn, der Kunde fällt unter eine
2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir - aus der in 22 CFR International Traffic in Arms Regulations, Part 122.1 genannten
welchen Rechtsgründen auch immer - nur Ausnahmen.
- bei Vorsatz, 5. Der Kunde wird uns, unsere Geschäftsführer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von
- bei grober Fahrlässigkeit unseres Inhabers/unserer Organe oder allen Verbindlichkeiten freistellen, die durch eine Verletzung der in diesem Abschnitt
leitenden Angestellten, statuierten Pflichten durch ihn, seine Organe, Angestellten, Erfüllungsgehilfen,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Lieferanten oder Subunternehmer entstehen.
- bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir
garantiert haben, 6. Der Kunde verpflichtet sich, bei jeder Weiterlieferung von Waren bzw. von
- bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkten, bei denen unsere Ware Bestandteil ist, an Dritte diese ihrerseits in dem
Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat vorstehend geregelten Umfang zu verpflichten. Der Kunde haftet uns in vollem
genutzten Gegenständen gehaftet wird. Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen durch Dritte. Der
Kunde hat uns unverzüglich zu informieren, falls er von Verstößen Dritter gegen
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober deren Verpflichtungen im Zusammenhang mit der (Wieder-)Ausfuhr von unseren
Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Waren bzw. daraus weiterentwickelten Waren Kenntnis erlangt.
Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. XI. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-
IX. Zahlung Kaufrechts finden keine Anwendung.
1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware 2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
ausgestellt. Eine Hinausschiebung des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern eine vorzeitige Lieferung im Sinne des Kunden aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
gerechtfertigt ist, kann durch Durchführungsbestimmungen eine Ausnahme von allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen
dieser Regelung gesetzt werden. Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungspreis zahlbar: 3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
- nach Ausstellung der Rechnung innerhalb 10 Tagen mit 3 % Skonto oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
30 Tage netto, ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden,
- im Bankeinzugsverfahren mit 4 % Skonto. deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
3. Abänderungen der Regulierungsweise sind auszuhandeln und werden nur nach
schriftlicher Bestätigung durch uns anerkannt. XII. Umgehungsverbot
4. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich Umgehungen der Zahlungs- und Lieferbedingungen, insbesondere auch durch
der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. Kommissionsgeschäfte, sind unzulässig.
5. Als Tag der Zahlung gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem der Betrag auf
einem unserer Konten ohne Vorbehalt verfügbar ist. Kosten für Auslandszahlungen XIII. Datenschutz
gehen allein zu Lasten des Käufers.
1. Die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung
der Vorschrift des Datenschutzgesetzes gesperrt und vertraulich behandelt.
6. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
Jeder Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung
und Löschung seiner gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an
Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen
datenschutz@schroth.com oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Fax oder Post.
Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir für
noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor
2. Wir behalten uns jedoch vor, Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung zu übermitteln.
Ablieferung der Ware verlangen.
Der Kunde ist jederzeit zum Widerruf berechtigt.
7. Die Zahlung hat ausschließlich in barem Geld, Scheck-, Bank-, Giro- oder
Postschecküberweisung zu erfolgen. XIV. Schlussbestimmungen
8. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Sollten Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Forderungen zulässig. Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An
9. Alle Verkäufe werden nur zu bestimmten Lieferungsterminen, Mengen, Artikeln, die Stelle der unwirksam gewordenen Bestimmung tritt dann eine sinngemäß
Qualitäten und festen Preisen abgeschlossen. Hieran sind beide Parteien gebunden. naheliegende gesetzliche Regelung.
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SCHROTH Safety Products GmbH AGB, Nr.:05/1367
Gültig ab Januar 2008