Information about http://www.schroth.com/download/schroth_agb_de.pdf

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der SCHROTH Safety…

Pages: 2
Language: german
Created: Mon Jan 14 13:14:08 2008
Display cached document
Page 1
image
Page 2
image
           Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der SCHROTH Safety Products GmbH
I. Allgemeines, Geltungsbereich
                                                                                                    Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur
1. Die Geschäftsbedingungen       gelten    für   alle   gegenwärtigen   und    zukünftigen         vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung
   Geschäftsbedingungen.                                                                            vor.

2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit               2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
   denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder
   selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.                                       Der Unternehmer ist ferner verpflichtet, die Vorbehaltsware für die Zeit nach dem
                                                                                                    Gefahrübergang gegen die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der
    Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische               Beschädigung durch Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Er ist ferner
    Personen     oder     rechtsfähige    Personengesellschaften, mit   denen       in              verpflichtet, die Gefahr des Untergangs, des Verlustes und der Beschädigung der
    Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder                       Vorbehaltsware auf dem Transportwege zu versichern. Bei Verlust, Untergang oder
    selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.                                                    Beschädigung der Vorbehaltsware hat uns der Unternehmer unverzüglich zu
    Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch                        informieren und uns auf Verlangen sämtliche, die Vorbehaltsware betreffende
    Unternehmer.                                                                                    Schadensunterlagen, insbesondere Schadensgutachten, zur Verfügung zu stellen,
                                                                                                    uns bestehende Versicherungen bekannt zu geben und uns nach seiner Wahl
3. Abweichende,        entgegenstehende           oder       ergänzende  Allgemeine                 entweder den Versicherungsschein oder aber ein vom Versicherer für unsere
   Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei              Vorbehaltswaren ausgestellten Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen.
   denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
                                                                                                3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer
                                                                                                   Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware
II. Vertragsschluss                                                                                unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen
                                                                                                   Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht
   vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichtes, der                     4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
   Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden. Für Druckfehler und                Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht nach Ziff. V. 2, 3, 5, 7 und 8dieser
   Irrtümer übernehmen wir keine Haftung.                                                          Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware              5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
   erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende                         weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
   Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die                     Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten
   Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den                       erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer
   Kunden erklärt werden.                                                                          zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst
                                                                                                   einzuziehen, sobald der Unternehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht
3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang                ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
   der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine                 Wir sind ferner nach entsprechender Vorankündigung gegenüber dem Unternehmer
   verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der                     berechtigt, die Forderungsabtretung gegenüber dem Drittschuldner offenzulegen.
   Annahmeerklärung verbunden werden.
                                                                                                    Wird der Liefergegenstand zusammen mit einer anderen Ware, die uns nicht gehört,
4. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der                       weiterverkauft, so gilt die Forderung des Unternehmers gegen seine Abnehmer in
   Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den                          Höhe des zwischen uns und dem Unternehmer vereinbarten Preises als abgetreten.
   vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
                                                                                                6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als
                                                                                                   deren Wert die versichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind,
III. Lieferung                                                                                     um mehr als 20 % übersteigen.

1. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind keine Fixtermine, soweit nichts anderes           7. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist unzulässig.
   schriftlich ausdrücklich vereinbart wurde. Mit Ausnahme von wirksam vereinbarten                Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Maßnahmen durch Dritte sind wir
   Fixterminen stehen die vereinbarten Lieferzeiten unter dem Vorbehalt rechtzeitiger              unverzüglich zu benachrichtigen.
   Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten.
                                                                                                8. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch die Unternehmer
2. Für die Einhaltung der Lieferzeiten ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk                     stets für uns vorgenommen. Insoweit gelten wir als Hersteller gemäß § 950 BGB. Bei
   maßgebend. Wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet                    Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen, uns nicht gehörenden
   werden kann, gelten die Lieferzeiten mit der Meldung der Versandbereitschaft als                Waren durch den Unternehmer steht uns das Miteigentum an der neuen Ware im
   eingehalten.                                                                                    Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zum
                                                                                                   Rechnungswert der anderen verarbeiteten Ware zu. Für die durch die Verarbeitung,
3. Ereignisse höherer Gewalt: Arbeitskampfmaßnahmen, behördlicher Maßnahmen                        Verbindung bzw. Vermischung entstehenden Sachen, an denen wir Voll- oder
   sowie sonstigen unverschuldete Betriebsstörungen, die die Erfüllung unserer                     Miteigentum erwerben, gelten im übrigen die Regelungen für Vorbehaltsware ­soweit
   Verpflichtung behindern, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der                        sie sich auf Unternehmer beziehen- sinngemäß.
   Behinderung und einer angemessenen (maximal 14 Werktage andauernden)
   Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag
   zurückzutreten. Der Kunde kann von uns unter angemessener Fristsetzung die                   VI. Gefahrübergang
   Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern
   wollen. Erklären wir uns innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist nicht, so kann der         1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
   Kunde zurücktreten. Ist ein Fixgeschäft vereinbart, so bleiben die gesetzlichen                 zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit
   Rücktrittsrechte des Kunden von den vorstehenden Regelungen unberührt.                          der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur
                                                                                                   Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
4. Befinden wir uns in Lieferverzug und will der Kunde vom Vertrag zurücktreten, so hat
   er uns eine angemessene Frist zur Leistung von mindestens 2 Wochen zu setzen, es             2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
   sei denn, die Fristsetzung ist nach dem Gesetz entbehrlich.                                     zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst
                                                                                                   mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
5. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versandkosten trägt der Kunde.
                                                                                                3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
6. Bei Lieferung ab auswärtigem Lager wird die Fracht ab Lager berechnet.

7. Bei Bahnversand wird Rollgeld           bzw.   Flächenfracht   von    der   Fabrik   zum     VII. Gewährleistung
   Stückgutbahnhof nicht berechnet.
                                                                                                1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer
                                                                                                   Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8. Lieferungen ab einem Auftragswert von mindestens 600  erfolgen innerhalb
   Deutschlands frei Haus.
                                                                                                2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
                                                                                                   Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art
9. Die Ware ist unversichert zu versenden, wenn nichts anderes vereinbart ist.
                                                                                                   der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
                                                                                                   Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile
10. Wenn, infolge des Verschuldens des Kunden, die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt,
                                                                                                   für den Verbraucher bleibt.
    so steht uns nach unserer Wahl das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist von 10
    Tagen entweder eine Rückstandrechnung auszustellen oder vom Vertrag
                                                                                                3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl
    zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
                                                                                                   Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
                                                                                                   (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere
IV. Mindestbestellwert                                                                             bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

    Der Mindestbestellwert pro Lieferung beträgt 76,70 Euro. Im Falle eines geringeren          4. Unternehmer müssen uns offensichtlich Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen
    Bestellwertes berechnen wir 10,- Euro als Mindermengenzuschlag.                                ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des
                                                                                                   Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristsetzung genügt die
                                                                                                   rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
                                                                                                   Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt
V. Eigentumsvorbehalt                                                                              der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur
   vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
                                                                                              -1-
                                                                                                                                   SCHROTH Safety Products GmbH AGB, Nr.:05/1367
                                                                                                                                                             Gültig ab Januar 2008
   Verborgene Mängel sind uns in Textform und unverzüglich nach Entdeckung,
   spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach der Entdeckung                          10. Blockaufträge   sind   jedoch      zulässig.        Diese     können      in     den
   anzuzeigen.                                                                                           Durchführungsbestimmungen geregelt werden.

5. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu                 11. Umdispositionen im Rahmen des erteilten Auftrages sind nur in beiderseitigem
   dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche                     Einverständnis zulässig. Das Nähere kann in Durchführungsbestimmungen geregelt
   Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang                  werden.
   der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen
   die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung. Dies gilt nicht bei
   Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des                     X. Exportkontrolle
   Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende
   Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine                               1.   Beabsichtigt der Kunde die (Wieder-) Ausfuhr von Waren, verpflichtet er sich uns
   Kaufentscheidung die Beweislast.                                                                       gegenüber, die hierzu erforderlichen Genehmigungen einzuholen und bei der
                                                                                                          (Wieder-) Ausfuhr die geltenden Bestimmungen zu beachten, insbesondere die
6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter                                Bestimmungen des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der deutschen
   Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein                                        Außenwirtschaftsverordnung       (AWV)       oder      des      österreichischen
   Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.                                                           Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) sowie die EG-Dual-Use Verordnung sowie
                                                                                                          gegebenenfalls weitere Bestimmungen, wie z.B. die US-Ausfuhrbestimmungen. Die
   Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die                         (Wieder-) Ausfuhr von Waren, sei es in der dem Kunden verkauften Form oder als
   Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt                            Bestandteil eines neuen Produktes, die gegen die vorstehende Regelung verstößt,
   sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt                   ist nicht gestattet.
   nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursache haben.
                                                                                                     2. Der Kunde verpflichtet sich uns gegenüber, sich eigenständig über die jeweils
7. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.                     gültigen Bestimmungen und Verordnungen zu informieren. Unabhängig davon, ob
   Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.                        der Kunde uns den endgültigen Bestimmungsort der Waren mitteilt, obliegt es dem
                                                                                                        Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils
8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung                 zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er Waren exportiert. Wir
   einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der                   haben insoweit keine Auskunfts-, Beratungs- oder Mitwirkungspflicht.
   Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
                                                                                                     3. Ist der Kunde im Besitz einer Ausfuhrgenehmigung, die eine unserer Waren bzw.
9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien                       unsere Ware als Bestandteil eines neuen Produktes betrifft, verpflichtet sich der
   bleiben hiervon unberührt.                                                                           Kunde, uns unverzüglich zu benachrichtigen, sollten sich Umstände ändern, die
                                                                                                        Einfluss auf die Ausfuhrgenehmigung haben. Der Kunde verpflichtet sich, uns
                                                                                                        unverzüglich zu benachrichtigen, sofern der Gebrauch, Verkauf, Import oder Export
VIII. Haftungsbeschränkungen                                                                            von unseren Waren Gegenstand von Ausfuhrbeschränkungen ist oder ihm
                                                                                                        gegenüber Ausfuhrerleichterungen versagt, ausgesetzt oder entzogen werden.
1. Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder
   fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen                   4. Der Kunde wird uns unverzüglich benachrichtigen, falls er auf der ,,Denied Parties
   und    Beratungen     oder   durch   die   Verletzung    anderer    vertraglicher                    List" des amerikanischen Bureau of Industry and Security oder einer vergleichbaren
   Nebenverpflichtungen ­insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des                           Liste steht. Dient diese Tätigkeit des Kunden (auch) militärischen Zwecken,
   Liefergegenstandes- vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so                         verpflichtet sich der Kunde uns gegenüber, ein wirksames Export-/Import Compliance
   gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen der                             Programm        im Sinne der ITAR-Bestimmungen (International Traffic in Arms
   Abschnitte VI und VII entsprechend.                                                                  Regulations) zu unterhalten und sich bei der amerikanischen United States Office of
                                                                                                        Defense Trade Controls registrieren zu lassen, es sei denn, der Kunde fällt unter eine
2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir - aus                  der in 22 CFR International Traffic in Arms Regulations, Part 122.1 genannten
   welchen Rechtsgründen auch immer - nur                                                               Ausnahmen.

          -    bei Vorsatz,                                                                          5. Der Kunde wird uns, unsere Geschäftsführer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von
          -    bei grober Fahrlässigkeit unseres Inhabers/unserer Organe oder                           allen Verbindlichkeiten freistellen, die durch eine Verletzung der in diesem Abschnitt
               leitenden Angestellten,                                                                  statuierten Pflichten durch ihn, seine Organe, Angestellten, Erfüllungsgehilfen,
          -    bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,                               Lieferanten oder Subunternehmer entstehen.
          -    bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir
               garantiert haben,                                                                     6.   Der Kunde verpflichtet sich, bei jeder Weiterlieferung von Waren bzw. von
          -    bei     Mängeln        des      Liefergegenstandes,    soweit   nach                       Produkten, bei denen unsere Ware Bestandteil ist, an Dritte diese ihrerseits in dem
               Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat                             vorstehend geregelten Umfang zu verpflichten. Der Kunde haftet uns in vollem
               genutzten Gegenständen gehaftet wird.                                                      Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen durch Dritte. Der
                                                                                                          Kunde hat uns unverzüglich zu informieren, falls er von Verstößen Dritter gegen
   Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober                  deren Verpflichtungen im Zusammenhang mit der (Wieder-)Ausfuhr von unseren
   Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem              Waren bzw. daraus weiterentwickelten Waren Kenntnis erlangt.
   Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

   Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.                                                            XI. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

                                                                                                     1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-
IX. Zahlung                                                                                             Kaufrechts finden keine Anwendung.

1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware                         2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
   ausgestellt. Eine Hinausschiebung des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist                            rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
   grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern eine vorzeitige Lieferung im Sinne des Kunden                   aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
   gerechtfertigt ist, kann durch Durchführungsbestimmungen eine Ausnahme von                           allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen
   dieser Regelung gesetzt werden.                                                                      Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungspreis zahlbar:                            3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser
                                                                                                        Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
          -    nach Ausstellung der Rechnung innerhalb 10 Tagen mit 3 % Skonto oder                     werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
               30 Tage netto,                                                                           ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden,
          -    im Bankeinzugsverfahren mit 4 % Skonto.                                                  deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

3. Abänderungen der Regulierungsweise sind auszuhandeln und werden nur nach
   schriftlicher Bestätigung durch uns anerkannt.                                                    XII. Umgehungsverbot

4. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich                    Umgehungen der Zahlungs- und Lieferbedingungen, insbesondere auch durch
   der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.                                                      Kommissionsgeschäfte, sind unzulässig.

5. Als Tag der Zahlung gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem der Betrag auf
   einem unserer Konten ohne Vorbehalt verfügbar ist. Kosten für Auslandszahlungen                   XIII. Datenschutz
   gehen allein zu Lasten des Käufers.
                                                                                                     1. Die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung
                                                                                                        der Vorschrift des Datenschutzgesetzes gesperrt und vertraulich behandelt.
6. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem
   Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
                                                                                                          Jeder Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung
                                                                                                          und Löschung seiner gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an
   Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen
                                                                                                          datenschutz@schroth.com oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Fax oder Post.
   Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir für
   noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor
                                                                                                     2. Wir behalten uns jedoch vor, Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung zu übermitteln.
   Ablieferung der Ware verlangen.
                                                                                                        Der Kunde ist jederzeit zum Widerruf berechtigt.
7. Die Zahlung hat ausschließlich in barem Geld, Scheck-, Bank-, Giro- oder
   Postschecküberweisung zu erfolgen.                                                                XIV. Schlussbestimmungen
8. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten                           Sollten Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
   Forderungen zulässig.                                                                                  Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
                                                                                                          Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An
9. Alle Verkäufe werden nur zu bestimmten Lieferungsterminen, Mengen, Artikeln,                           die Stelle der unwirksam gewordenen Bestimmung tritt dann eine sinngemäß
   Qualitäten und festen Preisen abgeschlossen. Hieran sind beide Parteien gebunden.                      naheliegende gesetzliche Regelung.

                                                                                               -2-
                                                                                                                                        SCHROTH Safety Products GmbH AGB, Nr.:05/1367
                                                                                                                                                                  Gültig ab Januar 2008