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Paket/Express…

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Language: german
Created: Tue Jul 19 06:09:12 2005
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                                                   Paket/Express National                                AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen
der DHL PAKET/ EXPRESS NATIONAL
(AGB PAKET/ EXPRESS NATIONAL)*
1   Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen                                       3   Mitwirkungspflichten des Absenders
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend ,,AGB",                (1) Weisungen des Absenders, mit der Sendung in besonderer Weise zu
gelten für Verträge mit der Deutschen Post AG und ihren verbundenen            verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese in der im Verzeichnis
Unternehmen, nachfolgend ,,DHL", über die Beförderung von Paketen              ,,Leistungen und Preise" festgelegten Form erfolgen (Vorausver-
einerseits und Express-Sendungen andererseits, nachfolgend ,,Sendun-           fügungen). Für Express-Sendungen sind Vorausverfügungen nicht mög-
gen", im Inland. Express-Sendungen sind EXPRESS PAKETE; OFFICE PACK;           lich. Der Absender hat keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen,
Pakete mit dem Service ,,Schnell"; EXPRESS BRIEFE; EXPRESS IDENT               die er DHL nach Übergabe/Übernahme der Sendung erteilt.
SERVICE; NOCH HEUTE SERVICE, DHL Domestic. Der Geltungsbereich                 (2) Dem Absender obliegt es, ein Produkt von DHL oder ihrer ver-
schließt besonders vereinbarte Zusatz- und Nebenleistungen, nach-              bundenen Unternehmen mit der Haftung oder Versicherung zu wählen,
folgend ,,Services", sowie die Nachsendung von Paketen ein.                    die seinen Schaden bei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht ord-
(2) Ergänzend zu diesen AGB gelten das Verzeichnis ,,Leistungen und            nungsgemäßen Leistung am ehesten deckt.
Preise", die ,,Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen         (3) Der Absender wird die Sendung ausreichend kennzeichnen, wobei
und Gegenständen", die ,,Versandbedingungen DHL", die Broschüre                die äußere Verpackung keinen Rückschluss auf den Wert des Gutes
,,Transportversicherung" sowie die ,,Übersicht Wertgegenstände" in der         zulassen darf. Er wird vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu
jeweils aktuellen Fassung, die bei den Geschäftsstellen der DHL zur Ein-       seiner Sendung machen, die auch im Schadenfall deren eindeutige
sichtnahme bereitgehalten werden. Ferner gelten spezielle Leistungs-           Identifikation ermöglichen. Der Absender wird die Sendung so ver-
beschreibungen, auf die im Verzeichnis ,,Leistungen und Preise", in            packen, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und dass
Rahmenvereinbarungen oder Beförderungspapieren (Frachtbriefen, Ein-            auch DHL und Dritten keine Schäden entstehen. Näheres bestimmen die
lieferungsbelegen etc.) verwiesen wird.                                        Versandbedingungen DHL. §§ 410, 411 HGB sind zu beachten.
(3) Soweit - in folgender Rangfolge - durch zwingende gesetzliche              (4) Der Absender trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für
Vorschriften, schriftliche Einzelvereinbarungen, die in Absatz 2 ge-           alle Folgen, die aus einem - auch nach anderen Bestimmungen als diesen
nannten speziellen Bedingungen oder diese AGB nichts anderes                   AGB - unzulässigen Güterversand resultieren. Der Absender stellt DHL
bestimmt ist, finden die Vorschriften der §§ 407ff HGB über den                von jeglichen Ansprüchen Dritter, die aus oder im Zusammenhang mit
Frachtvertrag Anwendung.                                                       Verstößen gegen solche Bestimmungen entstehen, frei.
2   Vertragsverhältnis - Begründung und Ausschluss von Verbotsgut
                                                                               4   Leistungen der DHL
(1) Der Absender ist verpflichtet, vor dem Abschluss des Beför-
derungsvertrages zu erklären, ob Inhalt der Sendung die in Absatz 2            (1) DHL befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an
näher bestimmten ausgeschlossenen Güter (,,Verbotsgüter") sind. DHL            den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift ab. DHL
erklärt bereits jetzt, dass DHL im Grundsatz keine Beförderungsverträge        unternimmt dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um die
über Verbotsgüter schließt. Schaltermitarbeiter, Zusteller, Abholfahrer        Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen
und andere, nicht leitende Mitarbeiter der DHL und sonstige Erfüllungs-        Qualitätszielen (Regellaufzeiten) abzuliefern. Diese internen zeitlichen
gehilfen sind nicht berechtigt, Beförderungsverträge über Sendungen            Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch in sonstiger Weise
mit Verbotsgütern zu schließen. DHL akzeptiert die Übergabe von                Vertragsbestandteil, d.h. DHL schuldet nicht die Einhaltung einer
Sendungen durch oder für den Absender und deren Übernahme in die               bestimmten Lieferfrist, soweit nicht für spezielle Produkte, durch die in
Obhut der DHL oder von ihr beauftragter Unternehmen (Einlieferung              Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen oder im Einzelfall in
bzw. Abholung) als Nachweis des Abschlusses des Beförderungsvertrages          schriftlicher Form etwas anderes geregelt ist. DHL ist unter
nur, wenn Inhalt der Sendung kein Verbotsgut ist. Der Absender kann die        Berücksichtigung der Interessen des Absenders freigestellt, Art, Weg und
Übernahme von Sendungen, die Verbotsgüter enthalten, nicht als                 Mittel der Beförderung zu wählen und sämtliche Leistungen durch
Annahme seines Angebots auf Abschluss eines Beförderungsvertrages              Subunternehmer (Unterfrachtführer) erbringen zu lassen.
verstehen. Von den vorliegenden AGB abweichende Bedingungen                    (2) DHL nimmt die Ablieferung (Zustellung) unter der auf der Sendung
können nur von leitenden Mitarbeitern in schriftlicher Form vereinbart         angebrachten Anschrift durch Aushändigung gegen Empfangs-
werden. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des                 bestätigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an einen
Absenders wird hiermit ausdrücklich widersprochen.                             durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangs-
(2) Verbotsgüter sind:                                                         berechtigten (Empfangsbevollmächtigter) vor. Sendungen an Empfänger
                                                                               in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Haftanstalten, Gemeinschaftsunter-
1. Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder                künften, Krankenhäusern) können an eine von der Leitung der Ein-
   Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen          richtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person
   oder, ohne Abschluss einer entsprechenden speziellen Einzelver-             (Empfangsbeauftragter) zugestellt werden. Dies gilt nur, soweit DHL
   einbarung, besondere Einrichtungen (z. B. für temperaturgeführtes           nichts anderweitiges, wie z. B. Lagerung, Nachsendung oder Zustellung
   Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;                 durch Ablage an einem vereinbarten Ort oder durch Einlegen in eine
2. Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen           DHL-Packstation, mit dem Empfänger vereinbart und der Absender keine
   verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können;              entgegenstehenden Vorausverfügungen getroffen hat. Sendungen mit
3. Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver oder Teile derselben,             dem Service ,,Eigenhändig" und Express-Sendungen mit dem Service
   Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten; aus-          ,,Transportversicherung 25.000,- EURO" werden außer dem Empfänger
   genommen sind Urnen sowie wirbellose Tiere wie Bienen-Königinnen            nur einem hierzu schriftlich besonders Bevollmächtigten ausgehändigt.
   und Futterinsekten, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen              EXPRESS IDENT wird nur an den Empfänger persönlich gegen besondere
   trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonder-         Identifikation ausgehändigt. Der EXPRESS BRIEF ohne die Services
   behandlung sicherstellen; ausgenommen sind ferner medizinisches             ,,Eigenhändig" und/oder ,,Transportversicherung" kann auch durch
   oder biologisches Untersuchungsmaterial, sofern die Regelungen für          Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend auf-
   die Beförderung von gefährlichen Stoffen beachtet werden;                   nahmefähige Einrichtung (Hausbriefkasten etc.) abgeliefert werden.
4. Sendungen, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrecht-              (3) DHL darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 2 genannten Weise
   lichen Vorschriften unterliegt; für Ausnahmefälle gelten die Rege-          abgeliefert werden können, einem Ersatzempfänger aushändigen. Dies
   lungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegen-              gilt nicht für Sendungen mit dem Service ,,Eigenhändig", Express-
   ständen ; § 410 HGB bleibt unberührt;                                       Sendungen mit dem Service ,,Transportversicherung 25.000,- EURO" und
                                                                               EXPRESS BRIEFE mit dem Service ,,Transportversicherung 2.500,- EURO".
5. Sendungen mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 25.000,- EURO           Ersatzempfänger sind
   brutto; die Haftungsbeschränkungen gemäß Abschnitt 6 bleiben von
   dieser Wertgrenze unberührt;                                                1. Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten, oder
6. Sendungen, die Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine,               2. andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie
   Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbar-                  dessen Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach
   keiten, Scheck-, Kreditkarten, gültige Briefmarken, gültige Telefon-           angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen
   karten oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im                 berechtigt sind; EXPRESS BRIEFE werden nicht an Hausbewohner und
   Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren             Nachbarn ausgehändigt.
   durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), im Gesamtwert von          (4) DHL hält Sendungen, deren Ablieferung nach den Absätzen 2 und 3
   mehr als 500,- EURO enthalten; Näheres bestimmt die Übersicht               nicht erfolgt ist, für den Empfänger innerhalb einer Frist von sieben
   Wertgegenstände;                                                            Werktagen (einschl. Samstage) beginnend mit dem Tag, an dem die
7. Alle am selben Tage übergebenen Sendungen an denselben                      Ablieferung versucht wurde, zur Abholung bereit. Dies gilt auch, wenn
   Empfänger, die Güter gemäß Ziffer 6 im Gesamtwert von mehr als              DHL eine Ablieferung aufgrund außergewöhnlicher Umstände, unver-
   500,- EURO enthalten.                                                       hältnismäßiger Schwierigkeiten oder besonderer Gefahren am
                                                                               Bestimmungsort nicht zumutbar ist.
(3) DHL ist nicht zur Prüfung von Beförderungsausschlüssen gemäß
Absatz 2 verpflichtet. DHL ist jedoch bei Verdacht auf solche Ausschlüsse      (5) DHL kann zur Empfangsbestätigung elektronische Mittel einsetzen.
zur Öffnung und Überprüfung der Sendungen berechtigt. Der Absender             Mit Hilfe dieser Mittel wird entweder der gedruckte Name in
kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich eines etwaigen Vertrags-            Verbindung mit der digitalisierten oder elektronischen Unterschrift oder
schlusses, der Behandlung, des geschuldeten Entgelts, der Haftung usw.         eine andere Identifikation des Empfängers oder der empfangs-
aus der unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner Sendung                 berechtigten Person (z. B. PIN) dokumentiert.
herleiten, wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine          (6) DHL wird unzustellbare Sendungen, zum Absender zurückbefördern,
unter die Absätze 2 oder 3 fallende Beschaffenheit verweist oder wenn          soweit dies nach den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen für
er in sonstiger Weise auf Verbotsgüter hinweist.                               das jeweilige Produkt nicht ausgeschlossen ist. DHL wird für unzustell-
                                                                               bare Express-Sendungen nach Weisung weitere Zustellversuche oder
*) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen die früheren Allgemeinen    eine Rückbeförderung gegen besonderes Entgelt vornehmen.
   Geschäftsbedingungen der Deutschen Post PAKET/EXPRESS NATIONAL, die         Sendungen sind unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person
   Allgemeinen Transportbedingungen der DHL Worldwide Express GmbH für DHL     im Sinne der Absätze 2 und 3 angetroffen wird und die Abholfrist frucht-
   Domestic (Inlandssendungen), und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der   los verstrichen ist, die Annahme durch den Empfänger, seinen Ehegatten
   Deutschen Post Express GmbH                                                 oder Empfangsbevollmächtigten verweigert wird oder der Empfänger
                                                                                     Paket/Express National                                AGB




                                   nicht ermittelt werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch die            (3) DHL beruft sich im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder der
                                   Verhinderung der Ablieferung über eine vorhandene Empfangs-                   schuldhaften Verletzung sonstiger Pflichten nicht auf die gesetzlichen
                                   vorrichtung (z.B. Zukleben/Einwurfverbot), die Weigerung zur Zahlung          Haftungsgrenzen, soweit der Schaden nicht mehr als 500,- EURO beträgt.
                                   des Nachentgelts, Nachnahmebetrages oder die Weigerung zur Abgabe             Soweit die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines be-
                                   der Empfangsbestätigung.                                                      stimmten Ablieferungstermins geschuldet ist, ist die Haftung von DHL
                                   (7) Kann eine unzustellbare Sendung nicht entsprechend der in den             für die Überschreitung dieser Lieferfrist bzw. die Abweichung von die-
                                   Absätzen 2 bis 5 geregelten Weise an den Absender zurückgegeben               sem Termin, auf den dreifachen Betrag der Fracht (dreifaches Entgelt)
                                   werden, ist DHL zur Öffnung berechtigt. Ist der Absender oder ein sons-       begrenzt.
                                   tiger Berechtigter nicht zu ermitteln oder ist eine Ablieferung bzw.          Die Haftung der DHL für den Service Nachnahme ist bei Fehlern bei der
                                   Rückgabe der Sendung aus anderen Gründen nicht möglich oder nicht             Einziehung oder Übermittlung des Betrages auf den Nachnahmebetrag
                                   zumutbar, ist DHL nach Ablauf einer angemessen Frist zu deren                 begrenzt.
                                   Verwertung nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt. DHL darf
                                   Sendungen nach den gesetzlichen Vorschriften sofort verwerten, wenn           Die Haftung der DHL für die Services Rückschein und Eigenhändig ist auf
                                   Empfänger und Absender die Annahme bzw. Rücknahme der Sendung                 das Zusatzentgelt beschränkt.
                                   verweigern. Unverwertbares oder verdorbenes Gut oder Sendungen im             (4) Zeigt der Absender oder der Empfänger (Teil-)Verlust oder
                                   Sinne des Abschnitts 2 Abs. 2 Ziffer 2 und 4 kann DHL sofort vernichten.      Beschädigung der DHL nicht innerhalb von sieben Tagen nach
                                                                                                                 Ablieferung schriftlich an, so wird vermutet, dass das Gut in vertrags-
                                   5   Entgelt (Fracht und sonstige Beförderungskosten)                          gemäßem Zustand abgeliefert worden ist. Bei Express-Sendungen gilt
                                   (1) Der Absender ist verpflichtet, für jede Leistung das dafür im             diese Vermutung auch, soweit äußerlich erkennbare Verluste oder
                                   Verzeichnis ,,Leistungen und Preise" oder einer anderen Preisliste vor-       Beschädigungen nicht spätestens bei Ablieferung des Gutes angezeigt
                                   gesehene Entgelt zu zahlen. Die Entgelte für Express-Sendungen werden         werden. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen,
                                   auf der Basis des tatsächlichen Gewichts oder des Volumengewichts             wenn der Absender oder Empfänger der DHL die Überschreitung nicht
                                   berechnet, je nachdem welches Gewicht höher ist. Das Volumengewicht           innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung oder Rückgabe an den
                                   wird auf der Grundlage der jeweils aktuellen IATA-Bestimmungen                Absender schriftlich anzeigt. § 438 HGB bleibt im Übrigen unberührt.
                                   berechnet. Die Entgelte verstehen sich mangels ausdrücklicher                 (5) Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen
                                   anderweitiger Bestimmung als Nettopreise, zu denen der Absender               nach Einlieferung an den Empfänger abgeliefert ist und ihr Verbleib
                                   zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer entrichtet.                           nicht ermittelt werden kann. Abweichend von § 424 Abs. 3 HGB kann
                                   (2) Der Absender wird das Entgelt im voraus, spätestens bei Einlieferung      auch die DHL eine Erstattung ihrer nach den Absätzen 1 und 2 geleis-
                                   der Sendung zahlen (Freimachung), soweit nicht die in Abschnitt 1 Abs.        teten Entschädigung verlangen.
                                   2 genannten Bedingungen besondere Zahlungsmodalitäten enthalten.              (6) Die Haftung des Absenders, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt
                                   Soweit eine Zahlung nach Rechnung von DHL vereinbart ist, hat die             unberührt. Der Absender haftet vor allem für den Schaden, der DHL oder
                                   Zahlung innerhalb von zwei Wochen nach deren Eingang ohne Abschlag            Dritten aus der Versendung von Verbotsgütern oder der Verletzung
                                   zu erfolgen. Der Absender hat Einwendungen gegen Rechnungsbeträge             seiner Pflichten gemäß Abschnitt 3 entsteht. Der Absender stellt insoweit
                                   innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt geltend zu machen; spätere                 DHL von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
                                   Einwendungen sind ausgeschlossen.
                                   (3) Der Absender wird DHL über das vereinbarte Entgelt hinaus sämtliche       7   Versicherung
                                   Kosten erstatten, die sie aus Anlass der Beförderung der Sendung im           (1) DHL schließt im Falle der Vereinbarung des Services ,,Transport-
                                   Interesse des Absenders verauslagt (Abgaben, Lagerentgelte usw.). Der         versicherung 2.500 EURO", ,,Transportversicherung 25.000 EURO" oder
                                   Absender stellt DHL insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Der      ,,Transportversicherung für DHL Domestic" sowie der Zahlung des
                                   Absender wird ferner die Kosten ersetzen, die aus Anlass einer Lagerung       entsprechenden Zusatzentgelts eine Transportversicherung zugunsten
                                   oder Rückbeförderung seiner Sendung gemäß Abschnitt 4 Abs. 6 ent-             und auf Rechnung des Absenders ab. Diese Versicherung deckt das
                                   stehen. Sämtliche dieser Kosten sind auf Anforderung sofort fällig.           Interesse des Absenders an jeder bedingungsgerechten Sendung gegen
                                   (4) Der Empfänger kann bei unfreien Sendungen das Beförderungs-               die Gefahren des Verlustes und der Beschädigung mit der vereinbarten
                                                                                                                 Versicherungssumme je Sendung (Packstück) auf Erstes Risiko.
                                   entgelt zuzüglich eines Einziehungsentgelts sowie sonstige auf der Sen-
                                   dung lastende Kosten mit befreiender Wirkung für den Absender                 (2) Vom Versicherungsschutz sind insbesondere nicht gedeckt:
                                   bezahlen (Nachentgelt). Verweigert der Empfänger die vollständige             1. Schäden an Sendungen, die Verbotsgüter im Sinne der Ziffer 2 Abs.2
                                   Zahlung offener Kosten, gilt dies als Annahmeverweigerung; der                   enthalten.
                                   Absender bleibt zur Zahlung verpflichtet.                                     2. Schäden an Sendungen, deren äußere Gestaltung oder Verpackung
                                   6   Haftung                                                                      Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulässt.
                                   (1) DHL haftet, wenn ein Beförderungsvertrag geschlossen wurde, für           3. Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder
                                   Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind,            durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadenfalls vom Absender ver-
                                   die sie, einer ihrer Leute oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe (§ 428 HGB)      ursacht worden sind.
                                   vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden        (3) Die Einzelheiten der Transportversicherung regelt die Broschüre
                                   mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat, ohne Rücksicht          ,,Transportversicherung".
                                   auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen. Dies gilt mangels
                                   Beförderungsvertrages nicht für Schäden im Zusammenhang mit der               8   Verjährung
                                   Beförderung von nicht bedingungsgerechten Sendungen, insbesondere             Alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB verjähren in einem Jahr.
                                   von Verbotsgütern. Für Schäden, die auf das Verhalten ihrer Leute oder        Ansprüche nach Abschnitt 6 Abs. 1 und nach § 435 HGB i.V.m. § 414 Abs.
                                   Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, gilt dies nur, soweit diese           1 S. 2 2.Hs. HGB verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit
                                   Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen gehandelt haben. DHL haftet          Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeliefert wurde oder hätte
                                   ferner unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des              abgeliefert werden müssen.
                                   Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung
                                   der DHL oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung          9   Sonstige Regelungen
                                   eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.           (1) Der Absender kann Ansprüche gegen DHL, ausgenommen
                                   (2) DHL haftet im Übrigen für Verlust, Beschädigung und Liefer-               Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden.
                                   fristüberschreitung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die           (2) Der Absender kann gegen Ansprüche der DHL nur mit rechtskräftig
                                                                                                                 festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
Stand: 10.2005 MatNr 671-069-200




                                   schuldhaft nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten nur im
                                   Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den ge-            (3) DHL ist berechtigt, die Daten zu sammeln, zu speichern und zu ver-
                                   setzlichen Haftungsgrenzen. Der Ersatz aller darüber hinausgehenden           arbeiten, die vom Absender oder Empfänger im Zusammenhang mit den
                                   Schäden ist ausgeschlossen (u.a. entgangener Gewinn, entgangene Zin-          von ihr durchgeführten Leistungen übermittelt und / oder dafür
                                   sen). Dies gilt unabhängig davon, ob DHL vor oder nach der Annahme            benötigt werden. Weiterhin ist DHL ermächtigt, Gerichten und
                                   der Sendung auf das Risiko eines solchen Schadens hingewiesen wurde,          Behörden im gesetzlich festgelegten Rahmen Daten mitzuteilen.
                                   da besondere Risiken vom Absender versichert werden können. Schaden-
                                   ersatzleistungen sind auf eine Forderung pro Sendung begrenzt, wobei          (4) Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit
                                   deren Begleichung die vollständige und abschließende Regelung aller           Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffent-
                                   Schäden in diesem Zusammenhang darstellt. DHL ist auch von dieser             lich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB
                                   Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sie auch        unterliegen, ist Bonn.
                                   bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht               (5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn
                                   abwenden konnte (z.B. Streik, höhere Gewalt). Die in §§ 425 Abs. 2 und        diese schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden gelten
                                   427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haf-               nicht.
                                   tungsausschlussgründe bleiben ebenso unberührt wie andere gesetzliche
                                   Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse. DHL haftet mangels             Stand 10/2005
                                   Beförderungsvertrages ferner nicht für Schäden im Zusammenhang mit
                                   der Beförderung von Verbotsgütern gemäß Abschnitt 2 Absatz 2.