Paket/Express National AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der DHL PAKET/ EXPRESS NATIONAL
(AGB PAKET/ EXPRESS NATIONAL)*
1 Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen 3 Mitwirkungspflichten des Absenders
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend ,,AGB", (1) Weisungen des Absenders, mit der Sendung in besonderer Weise zu
gelten für Verträge mit der Deutschen Post AG und ihren verbundenen verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese in der im Verzeichnis
Unternehmen, nachfolgend ,,DHL", über die Beförderung von Paketen ,,Leistungen und Preise" festgelegten Form erfolgen (Vorausver-
einerseits und Express-Sendungen andererseits, nachfolgend ,,Sendun- fügungen). Für Express-Sendungen sind Vorausverfügungen nicht mög-
gen", im Inland. Express-Sendungen sind EXPRESS PAKETE; OFFICE PACK; lich. Der Absender hat keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen,
Pakete mit dem Service ,,Schnell"; EXPRESS BRIEFE; EXPRESS IDENT die er DHL nach Übergabe/Übernahme der Sendung erteilt.
SERVICE; NOCH HEUTE SERVICE, DHL Domestic. Der Geltungsbereich (2) Dem Absender obliegt es, ein Produkt von DHL oder ihrer ver-
schließt besonders vereinbarte Zusatz- und Nebenleistungen, nach- bundenen Unternehmen mit der Haftung oder Versicherung zu wählen,
folgend ,,Services", sowie die Nachsendung von Paketen ein. die seinen Schaden bei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht ord-
(2) Ergänzend zu diesen AGB gelten das Verzeichnis ,,Leistungen und nungsgemäßen Leistung am ehesten deckt.
Preise", die ,,Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen (3) Der Absender wird die Sendung ausreichend kennzeichnen, wobei
und Gegenständen", die ,,Versandbedingungen DHL", die Broschüre die äußere Verpackung keinen Rückschluss auf den Wert des Gutes
,,Transportversicherung" sowie die ,,Übersicht Wertgegenstände" in der zulassen darf. Er wird vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu
jeweils aktuellen Fassung, die bei den Geschäftsstellen der DHL zur Ein- seiner Sendung machen, die auch im Schadenfall deren eindeutige
sichtnahme bereitgehalten werden. Ferner gelten spezielle Leistungs- Identifikation ermöglichen. Der Absender wird die Sendung so ver-
beschreibungen, auf die im Verzeichnis ,,Leistungen und Preise", in packen, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und dass
Rahmenvereinbarungen oder Beförderungspapieren (Frachtbriefen, Ein- auch DHL und Dritten keine Schäden entstehen. Näheres bestimmen die
lieferungsbelegen etc.) verwiesen wird. Versandbedingungen DHL. §§ 410, 411 HGB sind zu beachten.
(3) Soweit - in folgender Rangfolge - durch zwingende gesetzliche (4) Der Absender trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für
Vorschriften, schriftliche Einzelvereinbarungen, die in Absatz 2 ge- alle Folgen, die aus einem - auch nach anderen Bestimmungen als diesen
nannten speziellen Bedingungen oder diese AGB nichts anderes AGB - unzulässigen Güterversand resultieren. Der Absender stellt DHL
bestimmt ist, finden die Vorschriften der §§ 407ff HGB über den von jeglichen Ansprüchen Dritter, die aus oder im Zusammenhang mit
Frachtvertrag Anwendung. Verstößen gegen solche Bestimmungen entstehen, frei.
2 Vertragsverhältnis - Begründung und Ausschluss von Verbotsgut
4 Leistungen der DHL
(1) Der Absender ist verpflichtet, vor dem Abschluss des Beför-
derungsvertrages zu erklären, ob Inhalt der Sendung die in Absatz 2 (1) DHL befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an
näher bestimmten ausgeschlossenen Güter (,,Verbotsgüter") sind. DHL den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift ab. DHL
erklärt bereits jetzt, dass DHL im Grundsatz keine Beförderungsverträge unternimmt dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um die
über Verbotsgüter schließt. Schaltermitarbeiter, Zusteller, Abholfahrer Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen
und andere, nicht leitende Mitarbeiter der DHL und sonstige Erfüllungs- Qualitätszielen (Regellaufzeiten) abzuliefern. Diese internen zeitlichen
gehilfen sind nicht berechtigt, Beförderungsverträge über Sendungen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch in sonstiger Weise
mit Verbotsgütern zu schließen. DHL akzeptiert die Übergabe von Vertragsbestandteil, d.h. DHL schuldet nicht die Einhaltung einer
Sendungen durch oder für den Absender und deren Übernahme in die bestimmten Lieferfrist, soweit nicht für spezielle Produkte, durch die in
Obhut der DHL oder von ihr beauftragter Unternehmen (Einlieferung Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen oder im Einzelfall in
bzw. Abholung) als Nachweis des Abschlusses des Beförderungsvertrages schriftlicher Form etwas anderes geregelt ist. DHL ist unter
nur, wenn Inhalt der Sendung kein Verbotsgut ist. Der Absender kann die Berücksichtigung der Interessen des Absenders freigestellt, Art, Weg und
Übernahme von Sendungen, die Verbotsgüter enthalten, nicht als Mittel der Beförderung zu wählen und sämtliche Leistungen durch
Annahme seines Angebots auf Abschluss eines Beförderungsvertrages Subunternehmer (Unterfrachtführer) erbringen zu lassen.
verstehen. Von den vorliegenden AGB abweichende Bedingungen (2) DHL nimmt die Ablieferung (Zustellung) unter der auf der Sendung
können nur von leitenden Mitarbeitern in schriftlicher Form vereinbart angebrachten Anschrift durch Aushändigung gegen Empfangs-
werden. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des bestätigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an einen
Absenders wird hiermit ausdrücklich widersprochen. durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangs-
(2) Verbotsgüter sind: berechtigten (Empfangsbevollmächtigter) vor. Sendungen an Empfänger
in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Haftanstalten, Gemeinschaftsunter-
1. Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder künften, Krankenhäusern) können an eine von der Leitung der Ein-
Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen richtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person
oder, ohne Abschluss einer entsprechenden speziellen Einzelver- (Empfangsbeauftragter) zugestellt werden. Dies gilt nur, soweit DHL
einbarung, besondere Einrichtungen (z. B. für temperaturgeführtes nichts anderweitiges, wie z. B. Lagerung, Nachsendung oder Zustellung
Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern; durch Ablage an einem vereinbarten Ort oder durch Einlegen in eine
2. Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen DHL-Packstation, mit dem Empfänger vereinbart und der Absender keine
verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können; entgegenstehenden Vorausverfügungen getroffen hat. Sendungen mit
3. Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver oder Teile derselben, dem Service ,,Eigenhändig" und Express-Sendungen mit dem Service
Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten; aus- ,,Transportversicherung 25.000,- EURO" werden außer dem Empfänger
genommen sind Urnen sowie wirbellose Tiere wie Bienen-Königinnen nur einem hierzu schriftlich besonders Bevollmächtigten ausgehändigt.
und Futterinsekten, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen EXPRESS IDENT wird nur an den Empfänger persönlich gegen besondere
trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonder- Identifikation ausgehändigt. Der EXPRESS BRIEF ohne die Services
behandlung sicherstellen; ausgenommen sind ferner medizinisches ,,Eigenhändig" und/oder ,,Transportversicherung" kann auch durch
oder biologisches Untersuchungsmaterial, sofern die Regelungen für Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend auf-
die Beförderung von gefährlichen Stoffen beachtet werden; nahmefähige Einrichtung (Hausbriefkasten etc.) abgeliefert werden.
4. Sendungen, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrecht- (3) DHL darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 2 genannten Weise
lichen Vorschriften unterliegt; für Ausnahmefälle gelten die Rege- abgeliefert werden können, einem Ersatzempfänger aushändigen. Dies
lungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegen- gilt nicht für Sendungen mit dem Service ,,Eigenhändig", Express-
ständen ; § 410 HGB bleibt unberührt; Sendungen mit dem Service ,,Transportversicherung 25.000,- EURO" und
EXPRESS BRIEFE mit dem Service ,,Transportversicherung 2.500,- EURO".
5. Sendungen mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 25.000,- EURO Ersatzempfänger sind
brutto; die Haftungsbeschränkungen gemäß Abschnitt 6 bleiben von
dieser Wertgrenze unberührt; 1. Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten, oder
6. Sendungen, die Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, 2. andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie
Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbar- dessen Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach
keiten, Scheck-, Kreditkarten, gültige Briefmarken, gültige Telefon- angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen
karten oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im berechtigt sind; EXPRESS BRIEFE werden nicht an Hausbewohner und
Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren Nachbarn ausgehändigt.
durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), im Gesamtwert von (4) DHL hält Sendungen, deren Ablieferung nach den Absätzen 2 und 3
mehr als 500,- EURO enthalten; Näheres bestimmt die Übersicht nicht erfolgt ist, für den Empfänger innerhalb einer Frist von sieben
Wertgegenstände; Werktagen (einschl. Samstage) beginnend mit dem Tag, an dem die
7. Alle am selben Tage übergebenen Sendungen an denselben Ablieferung versucht wurde, zur Abholung bereit. Dies gilt auch, wenn
Empfänger, die Güter gemäß Ziffer 6 im Gesamtwert von mehr als DHL eine Ablieferung aufgrund außergewöhnlicher Umstände, unver-
500,- EURO enthalten. hältnismäßiger Schwierigkeiten oder besonderer Gefahren am
Bestimmungsort nicht zumutbar ist.
(3) DHL ist nicht zur Prüfung von Beförderungsausschlüssen gemäß
Absatz 2 verpflichtet. DHL ist jedoch bei Verdacht auf solche Ausschlüsse (5) DHL kann zur Empfangsbestätigung elektronische Mittel einsetzen.
zur Öffnung und Überprüfung der Sendungen berechtigt. Der Absender Mit Hilfe dieser Mittel wird entweder der gedruckte Name in
kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich eines etwaigen Vertrags- Verbindung mit der digitalisierten oder elektronischen Unterschrift oder
schlusses, der Behandlung, des geschuldeten Entgelts, der Haftung usw. eine andere Identifikation des Empfängers oder der empfangs-
aus der unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner Sendung berechtigten Person (z. B. PIN) dokumentiert.
herleiten, wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine (6) DHL wird unzustellbare Sendungen, zum Absender zurückbefördern,
unter die Absätze 2 oder 3 fallende Beschaffenheit verweist oder wenn soweit dies nach den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen für
er in sonstiger Weise auf Verbotsgüter hinweist. das jeweilige Produkt nicht ausgeschlossen ist. DHL wird für unzustell-
bare Express-Sendungen nach Weisung weitere Zustellversuche oder
*) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen die früheren Allgemeinen eine Rückbeförderung gegen besonderes Entgelt vornehmen.
Geschäftsbedingungen der Deutschen Post PAKET/EXPRESS NATIONAL, die Sendungen sind unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person
Allgemeinen Transportbedingungen der DHL Worldwide Express GmbH für DHL im Sinne der Absätze 2 und 3 angetroffen wird und die Abholfrist frucht-
Domestic (Inlandssendungen), und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der los verstrichen ist, die Annahme durch den Empfänger, seinen Ehegatten
Deutschen Post Express GmbH oder Empfangsbevollmächtigten verweigert wird oder der Empfänger
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nicht ermittelt werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch die (3) DHL beruft sich im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder der
Verhinderung der Ablieferung über eine vorhandene Empfangs- schuldhaften Verletzung sonstiger Pflichten nicht auf die gesetzlichen
vorrichtung (z.B. Zukleben/Einwurfverbot), die Weigerung zur Zahlung Haftungsgrenzen, soweit der Schaden nicht mehr als 500,- EURO beträgt.
des Nachentgelts, Nachnahmebetrages oder die Weigerung zur Abgabe Soweit die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines be-
der Empfangsbestätigung. stimmten Ablieferungstermins geschuldet ist, ist die Haftung von DHL
(7) Kann eine unzustellbare Sendung nicht entsprechend der in den für die Überschreitung dieser Lieferfrist bzw. die Abweichung von die-
Absätzen 2 bis 5 geregelten Weise an den Absender zurückgegeben sem Termin, auf den dreifachen Betrag der Fracht (dreifaches Entgelt)
werden, ist DHL zur Öffnung berechtigt. Ist der Absender oder ein sons- begrenzt.
tiger Berechtigter nicht zu ermitteln oder ist eine Ablieferung bzw. Die Haftung der DHL für den Service Nachnahme ist bei Fehlern bei der
Rückgabe der Sendung aus anderen Gründen nicht möglich oder nicht Einziehung oder Übermittlung des Betrages auf den Nachnahmebetrag
zumutbar, ist DHL nach Ablauf einer angemessen Frist zu deren begrenzt.
Verwertung nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt. DHL darf
Sendungen nach den gesetzlichen Vorschriften sofort verwerten, wenn Die Haftung der DHL für die Services Rückschein und Eigenhändig ist auf
Empfänger und Absender die Annahme bzw. Rücknahme der Sendung das Zusatzentgelt beschränkt.
verweigern. Unverwertbares oder verdorbenes Gut oder Sendungen im (4) Zeigt der Absender oder der Empfänger (Teil-)Verlust oder
Sinne des Abschnitts 2 Abs. 2 Ziffer 2 und 4 kann DHL sofort vernichten. Beschädigung der DHL nicht innerhalb von sieben Tagen nach
Ablieferung schriftlich an, so wird vermutet, dass das Gut in vertrags-
5 Entgelt (Fracht und sonstige Beförderungskosten) gemäßem Zustand abgeliefert worden ist. Bei Express-Sendungen gilt
(1) Der Absender ist verpflichtet, für jede Leistung das dafür im diese Vermutung auch, soweit äußerlich erkennbare Verluste oder
Verzeichnis ,,Leistungen und Preise" oder einer anderen Preisliste vor- Beschädigungen nicht spätestens bei Ablieferung des Gutes angezeigt
gesehene Entgelt zu zahlen. Die Entgelte für Express-Sendungen werden werden. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen,
auf der Basis des tatsächlichen Gewichts oder des Volumengewichts wenn der Absender oder Empfänger der DHL die Überschreitung nicht
berechnet, je nachdem welches Gewicht höher ist. Das Volumengewicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung oder Rückgabe an den
wird auf der Grundlage der jeweils aktuellen IATA-Bestimmungen Absender schriftlich anzeigt. § 438 HGB bleibt im Übrigen unberührt.
berechnet. Die Entgelte verstehen sich mangels ausdrücklicher (5) Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen
anderweitiger Bestimmung als Nettopreise, zu denen der Absender nach Einlieferung an den Empfänger abgeliefert ist und ihr Verbleib
zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer entrichtet. nicht ermittelt werden kann. Abweichend von § 424 Abs. 3 HGB kann
(2) Der Absender wird das Entgelt im voraus, spätestens bei Einlieferung auch die DHL eine Erstattung ihrer nach den Absätzen 1 und 2 geleis-
der Sendung zahlen (Freimachung), soweit nicht die in Abschnitt 1 Abs. teten Entschädigung verlangen.
2 genannten Bedingungen besondere Zahlungsmodalitäten enthalten. (6) Die Haftung des Absenders, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt
Soweit eine Zahlung nach Rechnung von DHL vereinbart ist, hat die unberührt. Der Absender haftet vor allem für den Schaden, der DHL oder
Zahlung innerhalb von zwei Wochen nach deren Eingang ohne Abschlag Dritten aus der Versendung von Verbotsgütern oder der Verletzung
zu erfolgen. Der Absender hat Einwendungen gegen Rechnungsbeträge seiner Pflichten gemäß Abschnitt 3 entsteht. Der Absender stellt insoweit
innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt geltend zu machen; spätere DHL von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
Einwendungen sind ausgeschlossen.
(3) Der Absender wird DHL über das vereinbarte Entgelt hinaus sämtliche 7 Versicherung
Kosten erstatten, die sie aus Anlass der Beförderung der Sendung im (1) DHL schließt im Falle der Vereinbarung des Services ,,Transport-
Interesse des Absenders verauslagt (Abgaben, Lagerentgelte usw.). Der versicherung 2.500 EURO", ,,Transportversicherung 25.000 EURO" oder
Absender stellt DHL insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Der ,,Transportversicherung für DHL Domestic" sowie der Zahlung des
Absender wird ferner die Kosten ersetzen, die aus Anlass einer Lagerung entsprechenden Zusatzentgelts eine Transportversicherung zugunsten
oder Rückbeförderung seiner Sendung gemäß Abschnitt 4 Abs. 6 ent- und auf Rechnung des Absenders ab. Diese Versicherung deckt das
stehen. Sämtliche dieser Kosten sind auf Anforderung sofort fällig. Interesse des Absenders an jeder bedingungsgerechten Sendung gegen
(4) Der Empfänger kann bei unfreien Sendungen das Beförderungs- die Gefahren des Verlustes und der Beschädigung mit der vereinbarten
Versicherungssumme je Sendung (Packstück) auf Erstes Risiko.
entgelt zuzüglich eines Einziehungsentgelts sowie sonstige auf der Sen-
dung lastende Kosten mit befreiender Wirkung für den Absender (2) Vom Versicherungsschutz sind insbesondere nicht gedeckt:
bezahlen (Nachentgelt). Verweigert der Empfänger die vollständige 1. Schäden an Sendungen, die Verbotsgüter im Sinne der Ziffer 2 Abs.2
Zahlung offener Kosten, gilt dies als Annahmeverweigerung; der enthalten.
Absender bleibt zur Zahlung verpflichtet. 2. Schäden an Sendungen, deren äußere Gestaltung oder Verpackung
6 Haftung Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulässt.
(1) DHL haftet, wenn ein Beförderungsvertrag geschlossen wurde, für 3. Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder
Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadenfalls vom Absender ver-
die sie, einer ihrer Leute oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe (§ 428 HGB) ursacht worden sind.
vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden (3) Die Einzelheiten der Transportversicherung regelt die Broschüre
mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat, ohne Rücksicht ,,Transportversicherung".
auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen. Dies gilt mangels
Beförderungsvertrages nicht für Schäden im Zusammenhang mit der 8 Verjährung
Beförderung von nicht bedingungsgerechten Sendungen, insbesondere Alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB verjähren in einem Jahr.
von Verbotsgütern. Für Schäden, die auf das Verhalten ihrer Leute oder Ansprüche nach Abschnitt 6 Abs. 1 und nach § 435 HGB i.V.m. § 414 Abs.
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, gilt dies nur, soweit diese 1 S. 2 2.Hs. HGB verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit
Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen gehandelt haben. DHL haftet Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeliefert wurde oder hätte
ferner unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des abgeliefert werden müssen.
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung
der DHL oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung 9 Sonstige Regelungen
eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. (1) Der Absender kann Ansprüche gegen DHL, ausgenommen
(2) DHL haftet im Übrigen für Verlust, Beschädigung und Liefer- Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden.
fristüberschreitung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die (2) Der Absender kann gegen Ansprüche der DHL nur mit rechtskräftig
festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
Stand: 10.2005 MatNr 671-069-200
schuldhaft nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten nur im
Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den ge- (3) DHL ist berechtigt, die Daten zu sammeln, zu speichern und zu ver-
setzlichen Haftungsgrenzen. Der Ersatz aller darüber hinausgehenden arbeiten, die vom Absender oder Empfänger im Zusammenhang mit den
Schäden ist ausgeschlossen (u.a. entgangener Gewinn, entgangene Zin- von ihr durchgeführten Leistungen übermittelt und / oder dafür
sen). Dies gilt unabhängig davon, ob DHL vor oder nach der Annahme benötigt werden. Weiterhin ist DHL ermächtigt, Gerichten und
der Sendung auf das Risiko eines solchen Schadens hingewiesen wurde, Behörden im gesetzlich festgelegten Rahmen Daten mitzuteilen.
da besondere Risiken vom Absender versichert werden können. Schaden-
ersatzleistungen sind auf eine Forderung pro Sendung begrenzt, wobei (4) Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit
deren Begleichung die vollständige und abschließende Regelung aller Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffent-
Schäden in diesem Zusammenhang darstellt. DHL ist auch von dieser lich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB
Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sie auch unterliegen, ist Bonn.
bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht (5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn
abwenden konnte (z.B. Streik, höhere Gewalt). Die in §§ 425 Abs. 2 und diese schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden gelten
427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haf- nicht.
tungsausschlussgründe bleiben ebenso unberührt wie andere gesetzliche
Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse. DHL haftet mangels Stand 10/2005
Beförderungsvertrages ferner nicht für Schäden im Zusammenhang mit
der Beförderung von Verbotsgütern gemäß Abschnitt 2 Absatz 2.